Da sind zunächst einmal die Unfälle. Dass so gut wie niemand absichtlich einen Unfall verursacht, ist sicher klar. Trotzdem kann man dabei eine Straftat begehen - die fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung.
Bei jedem Unfall muss geklärt werden, wie er zustande gekommen ist, wer eine Regel nicht beachtet hat.
Bei manchen Unfällen gilt es auch, zunächst, jemanden, der an dem Unfall beteiligt war, zu ermitteln, weil dieser sich vom Unfallort entfernt hat. Manchmal in akribischer Kleinarbeit über Lackspuren und winzige Autoteilchen, manchmal auch über Zeugen, die eben nicht wegsehen, wenn ein Unfall geschieht und sich jemand aus dem Staub machen möchte.
Jede und jeder kann einen Unfall verursachen. Ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit reicht - und davon kann sich niemand freisprechen. Eine Unfallflucht - also das Verlassen des Unfallorts - ist eine Straftat. Einen großen Teil dieser Unfallfluchten klären unsere Kolleginnen und Kollegen durch akribische Ermittlungsarbeit auf, deshalb sollte sich niemand, der auch nur darüber nachdenkt, einen Unfallort einfach so zu verlassen, sicher sein, dass er unentdeckt bleiben wird.
Für unsere Kolleginnen und Kollegen vom Verkehrskommissariat gibt es dann noch jede Menge andere Delikte, um die sie sich kümmern müssen. Das Mofa ist zu laut - ist es frisiert? Oder darf es aus einem anderen Grunde nicht mehr im Straßenverkehr bewegt werden?
Fährt Herr XY - so, wie es sein Nachbar behauptet - tatsächlich jeden Morgen mit dem Motorrad los, für das er gar keinen Führerschein besitzt? Schraubt Frau Z allabendlich andere Kennzeichen an ihr kleines rotes Auto?
Morgen geben wir dann den Blick frei dorthin, wo alle Anrufe und Nachrichten bei uns zusammenlaufen.