Polizeinotruf in dringenden Fällen: 110

Menü

Inhalt

Demonstration
Informationen zum Versammlungsrecht
Unter welchen Voraussetzungen muss ich eine Versammlung oder Demonstration anmelden? Welche Pflichte habe ich als Veranstalter? Diese und andere Fragen beantworten die kompetenten Ansprechpartner der Kreispolizeibehörde Viersen.
Polizei Viersen

Versammlungsrecht

Rechtliche Informationen zum Thema Versammlungsrecht

„Eine Versammlung im Sinne von Art 8 des Grundgesetzes liegt vor bei örtlicher Zusammenkunft von mindestens drei Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung.“ (Definition des Bundesverfassungsgerichtes)

Das Versammlungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen beschränkt und regelt die bestehende Versammlungsfreiheit. Versammlungen unter freiem Himmel müssen mindestens 48 Stunden vor Beginn angemeldet werden. 

Die Anmeldungen können gerichtet werden an (Postanschrift):

Kreispolizeibehörde Viersen
Dezernat ZA 1
Lindenstraße 5
41747 Viersen 

E-Mail: poststelle.viersen [at] polizei.nrw.de (poststelle[dot]viersen[at]polizei[dot]nrw[dot]de)

Der Anmelder muss bei der Anmeldung unter anderem auch einen Versammlungsleiter benennen, der für die Dauer der Versammlung verantwortlich für eine geordnete Durchführung der Versammlung seitens der Versammlungsteilnehmer ist. Weiterhin ist er auch Ansprechpartner für die Polizei.

Versammlungen unter freiem Himmel können durch Auflagen zur Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eingeschränkt werden. 

Im Rahmen der Anmeldung sind neben der Angabe des Ortes und der Zeit auch anzugeben, welche Hilfsmittel (Transparente, Megaphon und dergleichen) zum Einsatz kommen.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110