Adventskalender 2019 - 16. Türchen - Beschwerdemanagement

16. Türchen - Beschwerdemanagement
Adventskalender 2019 - 16. Türchen - Beschwerdemanagement
Heute öffnen wir die Tür zu unserem Beschwerdemanagement. Hier landen alle Beschwerden über unsere Arbeit, die mündlich oder schriftlich vorgetragen werden. Für Polizeihauptkommissar Ralf Hausmann ist das eine von mehreren Zuständigkeiten, die er hat.
Polizei Viersen

Es liegt in der Natur unserer Aufgaben, dass nicht jede Bürgerin und jeder Bürger mit unseren Maßnahmen immer einverstanden ist. Wenn man sich von der Polizei falsch oder ungerecht behandelt fühlt, dann kann man sich über die Maßnahmen oder über unser Einschreiten beschweren.

Vom Beschwerdemanagement werden alle eingehenden Beschwerden geprüft und beantwortet.

Sofern die Beschwerdeführerin oder der Beschwerdeführer unseren Einsatzkräften Straftaten vorwirft - zum Beispiel eine Körperverletzung im Amt nach einem Widerstand - wird die Beschwerde zunächst zur Kriminalpolizei und von dort aus zur Staatsanwaltschaft gesandt, um prüfen zu lassen, ob es konkrete Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten gibt.

In allen anderen, ganz überwiegenden, Fällen in denen Menschen sich zum Beispiel über das Erheben eines Verwarngelds oder empfundene mangelnde Freundlichkeit unserer Einsatzkräfte beschweren, erfolgt eine interne Überprüfung des Sachverhalts.

Letztendlich entscheidet der Abteilungsleiter der Polizei, ob eine Beschwerde gerechtfertigt ist, teilweise berechtigt war oder eben nicht. Die Beschwerdeführerin oder der Beschwerdeführer erhält einen begründeten Bescheid oder es erfolgt ein persönliches Gespräch.

Berechtigte Beschwerden sind für uns immer ein Grund, uns für Fehler zu entschuldigen und den Vorfall intern nachzubereiten, damit diese nach Möglichkeit zukünftig nicht mehr passieren.

Aber bei allem berechtigten Anspruch und Bemühen, stets korrekt zu handeln: Auch uns passieren Fehler, denn hier arbeiten Menschen.

Morgen geben wir Ihnen einen Einblick in die Arbeit, der Kolleginnen und Kollegen vom Kriminalkommissariat 1 im Arbeitsbereich Kriminalprävention/Opferschutz.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110