Polizeinotruf in dringenden Fällen: 110

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Polizeigebäude Viersen
Der Polizeibeirat für die Kreispolizeibehörde Viersen
Der Polizeibeirat ist Bindeglied zwischen Bevölkerung, Selbstverwaltung und Polizei. Er soll das vertrauensvolle Verhältnis zwischen ihnen fördern, die Tätigkeit der Polizei unterstützen sowie Anregungen und Wünsche der Bevölkerung an die Polizei herantragen. § 16 (1) POG NRW
KBP Viersen / WG

Der Polizeibeirat berät mehrmals im Jahr über polizeiliche Angelegenheiten. Dabei könne auch Anliegen aus der Bevölkerung direkt an die Polizei herangetragen werden. Die Mitglieder sowie deren Stellvertreter des Polizeibeirates werden im Kreistag im Wege der Listenwahl nach dem Verhältniswahlsystem gewählt. Aber auch andere Bürgerinnen und Bürger, die einem kommunalem Ausschuss angehören, können als Mitglieder, Stellvertreterinnen und Stellvertreter gewählt werden.

Die Geschäfte des Polizeibeirates werden beim Leitungsstab geführt.

 

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110