Die Kriminalpolizei

Kriminal-Dienstmarke
Die Kriminalpolizei
Im Kreis Viersen ist die Kriminalpolizei in den Liegenschaften Viersen, Viersen-Dülken und Kempen untergebracht. Sie gehören zur Direktion Kriminalität.
Polizei Viersen / Mi. Radloff

Im Kreis Viersen gibt es drei Liegenschaften, in denen die Kriminalpolizei untergebracht ist. Die Direktionsleiterin befindet sich mit der Führungsstelle in Viersen. Die Kriminalkommissariate 1, 2 ,3, 4, 5 befinden sich in Dülken. Das Kriminalkommissariat 6 befindet sich in Kempen.

 

Alle Kommissariate sind telefonisch erreichbar über die Zentralnummer 02162 / 377-0.

Das Kriminalkommissariat 1 ist zuständig für: 
  • ​Todesermittlungen (inkl. Selbsttötungen)​
  • Körperverletzung mit einer das Leben gefährdenden Handlung / Unterlassung
  • Brand- und Explosionsermittlungen (einschließlich Sachbeschädigung durch Inbrandsetzung)
  • Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
    • ​​Erpressung auf sexueller Basis
    • Beleid​igung auf sexueller Basis
    • Menschenhandel
    • Aufnahme von Delikten zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern
    • Besitz, Herstellung und Verbreitung von Kinderpornographie
  • Maßnahmen im Rahmen des Konzepts zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern (KURS)
  • ​​Betriebs- / Arbeitsunfälle
  • Größere Schadensereignisse
  • Straftaten gegen die Umwelt
  • Verstoß gegen das Kriegswaffenkontroll- und das Sprengstoffgesetz inkl. Monitorings von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe
  • Kriminalprävention und Opferschutz (KP/O)​
     
Das Kriminalkommissariat 2 ist zuständig für:
  • Raub       
  • Schwerer Raub           
  • Räuberischer Diebstahl          
  • Erpressung (ohne Tatmittel Internet)          
  • Räuberische Erpressung       
  • Diebstahl           
  • Besonders schwerer Fall des Diebstahls              
  • Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl, Wohnungseinbruchdiebstahl     
  • Schwerer Bandendiebstahl                  ​​
  • Unterschlagung           
  • Haus- und Familiendiebstahl            
  • Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs      
  • Entziehung elektrischer Energie       
  • Hehlerei  
  • BtM-Delikte
  • Betäubungsmitteln
Das Kriminalkommissariat 3 ist zuständig für: 
  • Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit               
    • Körperverletzung             
    • Gefährliche Körperverletzung              
    • ​Schwere Körperverletzung                           ​
  • Häusliche Gewalt 
  • Straftaten gegen die öffentliche Ordnung              
  • Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte              
  • Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte           
  • Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten                
  • Gefangenenbefreiung             
  • Bedrohung         
  • Beleidigung        
  • Verleumdung / Üble Nachrede          
  • Sachbeschädigung       
  • Hausfriedensbruch       
  • Landfriedensbruch        
  • Amtsanmaßung            
  • Straftaten gegen die persönliche Freiheit, sofern sie nicht in die Zuständigkeit der § 4 KHStVo-Behörde fallen        
  • Prüfung und Erfassung aller Ermittlungsverfahren im Kontext „häuslicher Gewalt“ durch privates oder gewerbliches Pflegepersonal und Bearbeitung aller Verfahren in diesem Zusammenhang mit Anhaltspunkten für Straftaten gegen Personen zum Nachteil der körperlichen Unversehrtheit oder Freiheitsberaubung.               
  • Verstöße gegen das BJagdG, TierschutzG            
  • Waffendelikte (ohne Kriegswaffen)
  • Handlungs- und Prüffallkonzept für Personen mit Risikopotenzial (PeRiskoP)​​​               
     
Das Kriminalkommissariat 4 ist zuständig für:
  • Personen- und Sachfahndung
    • Vermisstensachbearbeitung
  • HB-Zentralstelle (administrative Bearbeitung aller ein- und ausgehenden HB-Vorgänge)
  • Vollstreckung von
    • Vollstreckungshaftbefehlen mit mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe, auch wenn mehrere Haftbefehle in Summe eine Haftdauer von mehr als einem Jahr ergeben
    • Untersuchungshaftbefehlen (mit Ausnahme der Haftbefehle gem. § 230 (2) StPO)
    • Sicherungshaftbefehlen
    • Haftbefehlen, für deren Vollstreckung besondere Maßnahmen erforderlich sind, z. B. der Einsatz von SE-Kräften, TKÜ-Maßnahmen usw.
    • Haftbefehlen aus der Zuständigkeit der Direktion GE, wenn gleichzeitig ein Haftbefehl besteht, der in die Zuständigkeit des KK 4 fällt
  • Festnahmen aufgrund internationaler Fahndungen 
  • Fahndung nach Entwichenen aus Strafhaft und Maßregelvollzug       
  • Qualitätssicherung des Fahndungsportals
  • Operative Sachfahndung
  • Kriminalwache
  • Straftaten und Verstöße gegen ausländerrechtliche Bestimmungen
  • Menschenhandel gem. §§ 232b, 233, 233 a Abs. 1 Ziff. 3 und 4 StGB
  • Bearbeitung von Verlustmeldungen ausländischer Personaldokumente​
Das Kriminalkommissariat 5 ist zuständig für:
  • Bearbeitung von Strafsachen gegen Kinder, Jugendliche und Heranwachsende
  • Intensivtäterbearbeitung (Jugendliche und Erwachsene)
  • Initiative Kurve kriegen
  • Datenstation mit Datenpflege​
Das Kriminalkommissariat 6 ist zuständig für:
  • Betrug                  
  • Computerbetrug             
  • Erschleichen von Leistungen              
  • Untreue                
  • Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten               
  • Wirtschaftsdelikte, sofern gem. Wikri-Erlass nicht die KHSt zuständig ist
  • Urkundenfälschung und weitere Urkundsdelikte                 
  • Erpressung mit Tatmittel Internet        
  • Falschgeld- und Skimming-Delikte                
  • Straftaten z. N. älterer Menschen mit überörtlicher Tatbegehung (SäMÜT)
  • Delikte des strafbaren Eigennutzes               
  • Unerlaubte Veranstaltung eins Glücksspiels und Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel            
  • Korruptionsdelikte           
  • Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs         
  • Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes               
  • Ausspähen und Abfangen von Daten            
  • Informations- und Kommunikationstechnik (Iuk)-Ermittlungen                
  • Finanzermittlungen         
  • VP-Führung          
  • Dezentrale Asservatenverwaltung für Asservate, die das KK6 betreffen 
In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110