Wir haben einige Tipps, damit es für alle ein toller Abend werden kann. Starten wir mit einer Binsenweisheit meiner Omma: „Was Du nicht willst, dass man Dir tu, das füg auch keinem ander’n zu.“ So spricht heute keiner mehr, aber die Bedeutung trifft noch zu. Wer nicht möchte, dass sein Haus mit Eiern beworfen oder sein Garten mit Toilettenpapier dekoriert wird, der macht das auch bei anderen nicht.
Was ist sonst noch wichtig?
Begleiten Sie gerade kleinere Kinder auf ihren Runden durch den Ort. Denn in dunklen Kostümen ist man ganz schlecht zu sehen auf der Straße. Besser, es passt jemand auf, dass kein Unfall passiert.
Waffen: Bei Nacht sind nicht nur die Katzen, sondern auch die Waffen grau. Selbst eine Pistole oder ein Messer aus Plastik, denen man im Hellen gut ansieht, dass sie nur Spielzeuge sind, können im Dunkeln echt wirken.
Unter anderem deshalb ist es verboten, sogenannte „Anscheinswaffen“ in der Öffentlichkeit bei sich zu haben.
Gruseln und Erschrecken – ja. Aber nicht so, dass sich jemand bedroht fühlt. „Süßes oder Saures“ rufen – ja. Aber keine Racheakte, wenn es an einer Tür nichts gibt. Eierwerfen kann eine Sachbeschädigung sein, den Vorgarten zertrampeln auch. Und wer jemand anderem die Süßigkeiten wegnimmt, der begeht definitiv eine Straftat.
Ein besonderer Hinweis: Von Böllern lassen Sie am besten ganz die Finger. Denn das ist wirklich gefährlich. Es können Menschen verletzt werden, es kann ein Brand entstehen – da verstehen wir wirklich überhaupt keinen Spaß.
Freuen Sie sich also mit den Kindern, die sich verkleiden und unterwegs sind. Wenn Sie sich aber bedroht fühlen oder glauben, eine Straftat zu beobachten, dann zögern Sie nicht, uns anzurufen. 110. Wir sind natürlich auch in dieser Nacht für Sie da!