Handybenutzung im Straßenverkehr - Ablenkung im Blick

Bremswegteppich
Handybenutzung im Straßenverkehr - Ablenkung im Blick
Wir haben fast alle ein Handy. Es ist so praktisch, neben einfachem Telefonieren sind viele andere Möglichkeiten gegeben. Immer und überall sind wir erreichbar. So natürlich auch dann, wenn wir ein Fahrzeug im Straßenverkehr lenken. Die Art des Fahrzeugs spielt dabei keine Rolle, auch Fahrräder sind Fahrzeuge im Sinne des Gesetzes. Mit der Aktion "sicher.mobil.leben" haben wir die Ablenkung im Blick und klären am Bremswegteppich auf, wie gefährlich Ablenkung ist!
Polizei Viersen

Bei der Teilnahme am Straßenverkehr muss die ungeteilte Aufmerksamkeit dem Straßenverkehr gelten.
Die Reaktionszeiten beim Handy-Telefonieren sind nach Untersuchungen genauso verlangsamt, wie bei Menschen, die unter dem Einfluss von 0,8 Promille Alkohol im Blut fahren.
Der Gesetzgeber hat nicht nur das Telefonieren mit einem Handy während der Fahrt verboten. Schon das Aufnehmen und Halten eines Telefons zur Benutzung erfüllt den Tatbestand. Zur Benutzung zählen alle Möglichkeiten, die das Handy bietet:
Verboten sind zum Beispiel das Ablesen einer SMS, das Lesen einer Information aus dem Internet, das Ablesen einer Telefonnummer und so weiter. Schon das bloße Ablesen der Uhrzeit, wenn das Handy dafür extra aufgenommen und gehalten wird, kann ein Bußgeld zur Folge haben. Beide Hände gehören ans Lenkrad. Also: Das Handy darf nicht während der Fahrt aufgenommen oder gehalten werden.

Zwischenzeitlich werden Handys oftmals schon beim Kauf mit einem Headset ausgerüstet. Auch sind diese Sets für kleines Geld zu erwerben. Bei Berufsgruppen, die stets unterwegs sind, bietet sich eine Freisprecheinrichtung an. Unverständlich ist oftmals, dass ein Auto der 50.000 Euro-Klasse benutzt wird, die Investition für eine Freisprecheinrichtung aber gescheut wird. Die Sicherheit im Straßenverkehr sollte es uns wert sein.

Bei einer Benutzung des Handys während der Fahrt droht ein Bußgeld in Höhe von 100 € sowie ein Punkt für Kraftfahrzeugführer, Radfahrende müssen mit einem Verwarngeld von 55 € rechnen.

sicher.mobil.leben - Ablenkung im Blick

Unter dem Motto ‚sicher.mobil.leben - Ablenkung im Blick‘ haben im vergangenen September 14 Stunden lang rund 30 Polizeikräfte im Kreis Viersen Auto- und Radfahrer an ausgewählten Stellen. Neben der Ahndung festgestellter Ablenkungsverstöße verwarnten die Einsatzkräfte auch jeden anderen festgestellten Verstoß.

Mit den Angehaltenen führten die Verkehrssicherheitsberater viele Gespräche über die Gefahren und Folgen von Ablenkungen während der Fahrt. Die Bilanz: 35 verwarnte Kfz-Führer wegen Handyverstoß, 12 verwarnte Radfahrer wegen Handyverstoß. 3 verwarnte Radfahrer wegen verbotener Benutzung von Kopf-Ohrhörern, 21 geahndete Gurtverstöße, eine Anzeige wegen ungesicherter Kinder im Auto sowie eine Anzeige gegen einen 46-jährigen Krefelder, der nicht nur zu schnell unterwegs war, sondern auch unter dem Einfluss von Drogen fuhr.

Die Geschwindigkeitsmessungen führten zu über 100 Verwarnungen. Unbelehrbar war am gestrigen Tag eine Radfahrerin aus Krefeld. Sie wurde zunächst verwarnt, da sie sowohl währende der Fahrt ihr Mobiltelefon benutzte als auch Kopfhörer in imposanter Größe übergestülpt hatte. Sie zeigte Verständnis für die Kontrolle und gelobte Besserung. Nur etwa 2 Kilometer weiter passierte sie erneut eine Kontrollstelle und hatte die Kopfhörer wieder auf und benutzte weiter fleißig das Handy. Zu den 55 Euro des ersten Verstoßes kommen möglicherweise zusätzlich etwa 130 Euro wegen des nun nicht mehr fahrlässigen zweiten Verstoßes.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110