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Opferschutz bei der Polizei Viersen
Wer Opfer einer Straftat, eines Unfalls oder eines sonstigen Unglücks geworden ist, fühlt sich oft hilflos und von der Umwelt allein gelassen.
Polizei Viersen

Niemand ist darauf vorbereitet, Opfer einer Straftat oder eines Verkehrsunfalls zu werden

Jede und jeder von uns kann Opfer einer Straftat oder eines schlimmen Ereignisses werden. Diese plötzliche Erfahrung ist für den einen zutiefst erschütternd, andere werden etwas leichter damit fertig. Psychische und/oder körperliche Reaktionen sind nicht selten die Folge.

Dazu kommen viele Fragen auf: „Wie geht es jetzt weiter? Was muss ich jetzt tun? Wer bezahlt meinen Schaden? Brauche ich einen Anwalt? Wo bekomme ich psychologische Hilfe?“

Opferschutz und Opferhilfe sind inzwischen fester Bestandteil polizeilicher Arbeit. Sie setzen beim ersten Kontakt mit einem Opfer ein und enden grundsätzlich mit Abschluss des Ermittlungsverfahrens. Der Umgang mit Kriminalitäts- und Unfallopfern basiert auf drei Grundsätzen:

  • Berücksichtigung der Ausnahmesituation, in der sich Opfer von Kriminalität und   Verkehrsunfällen befinden können

  • Vermittlung von adäquaten Hilfsangeboten

  • Aufklärung über Opferrechte und den Ablauf eines gegebenenfalls folgenden Verfahrens

Die Angebote des Opferschutzes beginnen auch, wenn die Polizei nach einem Sterbefall hinzugerufen wird, wenn eine Ärztin oder ein Arzt eine unklare Todesursache bescheinigt...

Hier richten sich unsere Angebote an die Angehörigen oder Freunde der oder des Verstorbenen. Für alle Fragen rund um ein mögliches Ermittlungsverfahren stehen wir zur Verfügung.

Einen entsprechenden Flyer haben wir zu diesem Thema auch entwickelt, den unsere Kolleginnen und Kollegen in einem solchen Fall aushändigen. 

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110