Niemand ist darauf vorbereitet, Opfer einer Straftat oder eines Verkehrsunfalls zu werden
Jede und jeder von uns kann Opfer einer Straftat oder eines schlimmen Ereignisses werden. Diese plötzliche Erfahrung ist für den einen zutiefst erschütternd, andere werden etwas leichter damit fertig. Psychische und/oder körperliche Reaktionen sind nicht selten die Folge.
Dazu kommen viele Fragen auf: „Wie geht es jetzt weiter? Was muss ich jetzt tun? Wer bezahlt meinen Schaden? Brauche ich einen Anwalt? Wo bekomme ich psychologische Hilfe?“
Opferschutz und Opferhilfe sind inzwischen fester Bestandteil polizeilicher Arbeit. Sie setzen beim ersten Kontakt mit einem Opfer ein und enden grundsätzlich mit Abschluss des Ermittlungsverfahrens. Der Umgang mit Kriminalitäts- und Unfallopfern basiert auf drei Grundsätzen:
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Berücksichtigung der Ausnahmesituation, in der sich Opfer von Kriminalität und Verkehrsunfällen befinden können
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Vermittlung von adäquaten Hilfsangeboten
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Aufklärung über Opferrechte und den Ablauf eines gegebenenfalls folgenden Verfahrens
Die Angebote des Opferschutzes beginnen auch, wenn die Polizei nach einem Sterbefall hinzugerufen wird, wenn eine Ärztin oder ein Arzt eine unklare Todesursache bescheinigt...
Hier richten sich unsere Angebote an die Angehörigen oder Freunde der oder des Verstorbenen. Für alle Fragen rund um ein mögliches Ermittlungsverfahren stehen wir zur Verfügung.
Einen Flyer mit einigen örtlichen Hilfsangeboten finden Sie hier auf der rechten Seite.