Neue Regelungen Abstand zu Radfahrenden
Radfahrer Obacht
Diese Woche haben uns vermehrt verletzte Radfahrer beschädigt.

Diese Woche haben uns vermehrt verletzte Radfahrer beschäftigt. 

Aktuell gehen bei uns nämlich vermehrt Notrufe wegen gestürzter Radfahrer ein – meist passieren diese Unfälle in Verbindung mit anderen Verkehrsteilnehmern. 

Am Mittwoch (10.01.) ist ein Pedelecfahrer bei einem Zusammenstoß mit einem Auto in Warendorf leicht verletzt worden. Der 53-jährige Warendorfer fuhr mit seinem Zweirad auf der Bahnhofstraße Richtung Blumenstraße. Als ein Autofahrer nach rechts auf die Bahnhofstraße abbog, erfasste er den Pedelecfahrer. Am Donnerstag (11.01.) ist eine 54-jährige Warendorferin im Kreisverkehr Waldenburger Straße/Düsternstraße/Reichenbacher Straße in Warendorf von einem Pkw erfasst worden, als sie in den Kreisel einfuhr. Rettungskräfte brachten die Leichtverletzte in ein Krankenhaus.In Ahlen wurde am Donnerstag (11.01.) ein 89-jähriger Pedelecfahrer schwer verletzt – auch er wurde durch ein Auto erfasst – im Einmündungsbereich Schachtsstraße/Stapelstraße.

Für Radfahrer gilt: 

Wer abbiegt, muss Handzeichen geben als Ankündigung für die Änderung der Fahrtrichtung. Passiert das nicht, kann auch mit einem Verwarngeld gerechnet werden. Für Rechtsabbieger gilt: Erhöhte Gefahr in den toten Winkel eines Fahrzeugs zu geraten. Daher ist höchste Aufmerksamkeit geboten. Umsehen, abbremsen, Handzeichen geben, mögliche Vorfahrt berücksichtigen, abbiegen, Fußgänger beachten. Für Linksabbieger gilt: Umsehen, ob andere Verkehrsteilnehmer überholen wollen, Handzeichen geben, zur Fahrbahnmitte einordnen, Vorfahrt beachten, Gegenverkehr passieren lassen, erneut umsehen, abbiegen, Fußgänger beachten. 

Für Autofahrer gilt: 

Immer mit querenden oder heranfahrenden Radfahrern rechnen. Langsam an Kreuzungen, Einmündungen oder Abbiegespuren heranfahren. Schulterblick gewissenhaft durchführen – egal ob Links- oder Rechtsabbieger. Auch beim Ausparken aus Parklücken mit Fußgängern oder herannahenden Radfahrern rechnen. 

Kommt es zu einem Zusammenstoß – rufen Sie die Polizei über den Notruf 110 und geben Sie an, ob es Verletzte gibt. Wer von einer Unfallstelle flüchtet – auch wenn es nur Blechschaden ist – kann sich strafbar machen. 

 

 

 

 

 

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110