Polizeinotruf in dringenden Fällen: 110

Menü

Inhalt

Abwehrhaltung
Sexualstraftaten - Polizei gibt Verhaltenstipps
Die Wahrscheinlichkeit Opfer einer Sexualstraftat zu werden ist statistisch zwar gering, aber diese Delikte lösen große Unsicherheit und Ängste aus.
Polizei Viersen

Die Wahrscheinlichkeit Opfer einer Sexualstraftat zu werden ist statistisch zwar gering, aber diese Delikte lösen große Unsicherheit und Ängste aus.

Derartige Taten eines unbekannten Täters in der Öffentlichkeit sind eher seltener, meistens sind sexuelle Übergriffe nicht überfallartig, sondern passieren im sozialen Umfeld und meistens auch in einer bestehenden (Vor)Beziehung zwischen Tätern und Opfern. 

Die Polizei gibt Tipps, wie man sich vor derartigen Taten schützen kann oder verhalten kann, um sich schnell aus der Gefahrenlage zu befreien:

Exhibitionisten meiden nach kriminologischer Erfahrung meistens einen körperlichen Kontakt mit ihren Opfern. Sie wollen sich zeigen und ggf. damit ihre Opfer erschrecken, aber sie suchen grundsätzlich keinen direkten sexuellen, körperlichen Kontakt.
Die Polizei rät daher allen potentiellen Opfern im Rahmen ihrer Möglichkeiten, kein Erschrecken und keine Reaktion zu zeigen, sondern den Exhibitionisten zu ignorieren, weiterzugehen und sich dabei so gut wie möglich sein Aussehen einzuprägen.
Möglichst schnell sollten Sie dann Ihre Beobachtungen der Polizei melden. Als erwachsene Frau können Sie entscheiden, ob Sie einen Strafantrag stellen wollen. Ihre Meldung alleine führt nicht dazu, dass der Mann für sein Handeln bestraft wird. Sie ist aber für die Polizei wichtig, um einerseits Straftaten aufklären zu können. Noch wichtiger aber ist, dass eine Meldung an die Polizei und die damit ggf. erfolgreiche Identifizierung eines Exhibitionisten, weitere Straftaten verhindern kann. Sexualstraftäter sind Wiederholungstäter. Oft sind auch Kinder von Exhibitionisten betroffen, die meistens psychisch betroffener sind als Erwachsene, wenn sie so ein Erlebnis hatten.
Die sich nach Identifizierung anschließenden polizeilichen Interventionsmöglichkeiten sind in vielen Fällen geeignet, den Männern ihr Fehlverhalten zu verdeutlichen. Neben der möglichen strafrechtlichen Sanktion werden in solchen Verfahren auch Therapiemöglichkeiten aufgezeigt, die eine Heilung der Verhaltensstörung ermöglichen.

 Gegen Sexualstraftäter, die einen körperlichen Kontakt erzwingen, hilft Ignorieren nicht. Hier gilt es zunächst, soweit möglich, Fremden gegenüber, die wie geschehen zum Beispiel nach dem Weg fragen, einen „Sicherheitsabstand“ zu wahren. Jeder Mensch hat eine „Bannmeile“, also einen Sicherheitsabstand zu Fremden, den er gewahrt haben möchte.
Ein erster Schritt, um Straftaten zu verhindern, ist es, sich deutlich abzugrenzen, wenn fremde Menschen diesen Sicherheitsabstand verletzen.
Niemand muss, um nach dem Weg zu fragen oder eine Spende zu erbitten, einen engen körperlichen Kontakt zum Gesprächspartner aufbauen, es sei denn, er führt Böses im Schilde.
Wenn Ihre eigene Bannmeile übertreten wird, dann grenzen Sie sich deutlich auch körperlich von Ihrem Gesprächspartner ab und gebieten Sie ihm mit Worten und Gesten Einhalt.
Ob Sie sich aktiv gegen einen körperlichen, sexuellen Übergriff zur Wehr setzen, ist ganz alleine Ihre Entscheidung und hängt von vielen Faktoren ab. Es bleibt alleine dem Opfer überlassen, ob es sich zur Wehr setzen kann oder will.
Richtig ist es immer, wenn solche Taten in der Öffentlichkeit geschehen, alle Möglichkeiten zur Flucht zu nutzen und Öffentlichkeit durch Schreien oder Rufen herzustellen.
Sind Sie mit dem Täter alleine und können keine Passanten gezielt um Hilfe bitten, so können Sie sich, wie dargelegt, auch körperlich zur Wehr setzen und dieses Überraschungsmoment zur Flucht nutzen.
In den allermeisten Fällen führt Gegenwehr der Opfer dazu, dass der Täter sein Vorhaben aufgibt und flüchtet. Alle bislang bekannten Forschungen haben nicht ergeben, dass Gegenwehr zu einer Gewalteskalation führt. 

Weitere Hinweise und Hilfen erhalten Sie bei der kriminalpolizeilichen Vorbeugungsdienststelle oder bei den im Kreis Viersen bekannten Anlaufstellen für ratsuchende Frauen und Kinder.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110