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Waffen
Softairwaffen
Softairwaffen! Waffen gehören nicht in Kinderhände!
Es gibt Verletzungen oder, wie im Jahr 2009 geschehen, gar Großeinsätze. Der Polizei war gemeldet worden, dass auf einem Schulhof in Willich bewaffnete Jugendliche herumgelaufen seien...
Polizei Viersen

... Die Polizei musste daher zunächst von einem möglichen Amoklauf ausgehen. Es stellte sich dann heraus, dass die Beobachtung in Zusammenhang mit einem Projekt stand, bei dem ein Videofilm gedreht wurde. Jeder kann sich vorstellen, mit welchen Gefahren derartige Polizeieinsätze für die mit Softairwaffen ausgerüsteten Schüler einhergehen können.

Der Name der Softairwaffen ist trügerisch und als Spielzeug sind die Waffen aus polizeilicher Sicht absolut nicht geeignet.

Softairwaffen sind zu Spielzwecken entwickelte Schusswaffen mit geringer Geschossenergie, meist aus Kunststoff gefertigt und äußerlich scharfen Pistolen, Gewehren oder Flinten nachgebildet.

Der Antrieb der Geschosse erfolgt mittels Federdruckes oder kalter Gase (Druckluft, CO2, Flongas). Versuche, die Waffen zum Verschießen von Patronen- bzw. Kartuschenmunition umzubauen, führen aufgrund von Material und Konstruktion meistens zu ihrer Zerstörung.

Zur Gefährlichkeit der aus Soft-Air-Waffen verschießbaren Kunststoffkugeln kann angemerkt werden, dass es je nach Geschossenergie (gemessen in Joule), Schussentfernung sowie getroffenem Körperteil (wie z. B. dem ungeschützten Auge) durchaus zu nicht unerheblichen Verletzungen kommen kann.

Nicht unberücksichtigt bleiben darf darüber hinaus auch die Gefahr der Verwechselung mit scharfen Schusswaffen:

Mit Änderung des Waffengesetzes zum 01.04.2008 zählen die Softairwaffen zu den sogenannten Anscheinswaffen. Anscheinswaffen sind Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden (sogenannte Softairwaffen bis 0,5 Joule). Diese Anscheinswaffen dürfen nicht in der Öffentlichkeit geführt werden. Ein Verstoß gegen dieses Verbot stellt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz dar.


Die Kreispolizeibehörde appelliert daher an alle Eltern und Verantwortlichen:
Lassen Sie Ihre Kinder nicht mit Softairwaffen spielen. Vernichten Sie diese gefährlichen Spielzeuge am besten dauerhaft. Sie gehören nicht in Kinderhände!

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