Einbruchschutzserie - Teil 5 - Kellerfenster
Teil 5: Auch von unten kommt niemand rein
Vergessen Sie bei der Sicherung ihres Hauses nicht die Kellerfenster. Auch hier gilt: Machen Sie es dem Einbrecher so schwer wie möglich, stehlen Sie ihm Zeit - denn die hat er nicht.
Oft bieten ungesicherte Kellerfenster dem Einbrecher optimale Bedingungen im Schutz von Bepflanzung und Sichtschutz um in ein Haus zu gelangen.
Heike Ahlen

Eine optimale Grundlage für eine einbruchhemmende Absicherung bieten betonierte Kellerlichtschächte.  Hier kann die Sicherung, idealerweise aus Flacheisen, stabilen Ketten oder Niederhaltern, tief im Lichtschacht verankert werden.

Bei Kunststofflichtschächten können Sie nur eine gute Verankerung erreichen, wenn diese im Mauerwerk befestigt werden kann. Sollte dies nicht möglich sein, bleibt Ihnen nur die Absicherung des Fensters zum Beispiel durch eine einbruchhemmende Vergitterung.

Auf eine fachgerechte und gute Verankerung sollten sie zwingend achten.

Als Abdeckung wählen Sie am besten einbruchhemmend geprüfte Gitterroste nach DIN EN 1627 ab der Widerstandsklasse RC2.

Hier sind die Gitter engmaschig, die Materialstärke ist hoch, und sie sind mit speziellen Abhebesicherungen gesichert.

Die Polizei empfiehlt unbedingt die Verwendung geprüfter und zertifizierter einbruchhemmender Produkte. Beachten Sie, dass die Wirksamkeit der Sicherungsprodukte ist nur bei fachgerechter Projektierung und Montage gewährleistet ist.

Die polizeiliche Empfehlungsliste von geprüften Produkten finden Sie bei uns im Internet unter https://polizei.nrw/artikel/riegel-vor-sicher-ist-sicherer rechts im Download-Bereich.

Die technischen Fachberaterinnen und Fachberater der Kreispolizeibehörde Viersen informieren Sie gerne ausführlich über Einbruchschutz. Rufen Sie uns an: 02162-377-3139 (Anrufbeantworter).

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110