Gefördert werden sowohl Investitionen in Sicherheitstechnik in vorhandenen Häusern als auch Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz - auch in Kombination mit barrierereduzierenden oder energieeffizienten Maßnahmen.
Darunter fallen unter anderem
- einbruchhemmende Haus- und Wohnungstüren
- einbruchhemmende Garagentore und -zugänge
- Nachrüstsysteme für Türen und Fenster
- Einbruchhemmende Gitter, Rollläden und Lichtschachtabdeckungen
Die Förderung ist erhältlich für
- Eigentümer/innen und Wohnungseigentümergemeinschaften
- Mieter/innen
- Erstkäufer/innen einer Immobilie, die einbruchsicher umgebaut werden soll
Die Umbaumaßnahmen müssen durch spezialisierte Fachunternehmer ausgeführt werden, nachdem Sie eine Zusage von der KfW erhalten haben.
Alle Informationen und aktuellen Konditionen zum Zuschuss finden Sie unter
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Einbruchschutz/
Achten Sie bitte auf die unterschiedlichen Förderpakete und deren Kombinationsmöglichkeiten.
Wir haben dazu auch zwei nützliche Internetseiten herausgesucht:
Hier können Sie unter „Themen & Tipps“ alles Wissenswerte zum Thema Einbruch noch einmal nachlesen.
Unter Medienangebote können Sie sich Broschüren herunterladen.
https://polizei.nrw/wohnungseinbruch
Hier finden Sie unter anderem Adressennachweise für Errichter mechanischer Sicherungen
Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich unverbindlich an die technischen Fachberater der Kreispolizeibehörde Viersen unter 02162 / 377-3139. Dort läuft ein Anrufbeantworter - wir rufen zurück.