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Verkehrsunfallflucht ist kein Kavaliersdelikt
VU-Flucht ist eine Straftat, die zu unrecht bagatellisiert wird. Den Opfern entsteht oft erheblicher Schaden

Verkehrsunfallflucht, die fälschlich bagatellisierte Straftat

„Die Verkehrsunfallflucht, also das sogenannte unerlaubte Entfernen vom Unfallort, ist beileibe kein Kavaliersdelikt, sondern eine ernstzunehmende Straftat, auch wenn das von vielen Verkehrsteilnehmern so nicht registriert wird."

Dies stellt die Leitung der Direktion Verkehr fest.

„Immer mehr Verkehrsteilnehmer entziehen sich nach Unfällen ihrer Verantwortung und lassen die Geschädigten auf einem oft nicht unerheblichen Schaden sitzen. Wir müssen den Verkehrsteilnehmern wieder bewusst machen, dass man sich hier schnell im Bereich des Strafrechts wiederfindet."

Täglich registriert die Polizei mehr als vier Verkehrsunfälle mit anschließender Unfallflucht.

Viele Unfallfluchten in 2018

Im Jahr 2018 erreichte dieses Delikt mit 2112 Fällen einen neuen Negativrekord. Bei ungefähr jedem fünften von der Polizei aufgenommenen Verkehrsunfall hat sich die Verursacherin oder der Verursacher unerlaubt vom Unfallort entfernt, ohne Angaben zur Person oder der Art der Unfallbeteiligung zu machen.

Einen großen Teil der Unfallfluchten klärt die Polizei allerdings durch akribische Ermittlungsarbeit auf, deshalb sollte sich kein Unfallflüchtiger sicher sein, dass er unentdeckt bleibt.

„Unfallflucht ist nicht nur kein Kavaliersdelikt, sondern inzwischen schon ein regelrechtes Massendelikt".

Bei ungefähr 5% aller Verkehrsunfallfluchten wurden Menschen verletzt. Im Mittel der letzten Jahre registrierte die Polizei etwa 100 Verkehrsunfälle, bei denen Unfallbeteiligte sich ungeachtet der verursachten Verletzung unerlaubt vom Unfallort entfernten.

Diese Fälle beeinträchtigen das Sicherheitsgefühl der Bürger und Bürgerinnen nachhaltig. Ihnen kommt deshalb eine besondere Priorität bei der Unfallbearbeitung zu. Das spiegelt sich auch in der Aufklärungsquote wider, die bei Unfallfluchten mit Verletzten annähernd 70% erreicht.

Unfallaufnahme/Unfallbearbeitung

Bei jeder Verkehrsunfallflucht erscheint die Polizei am Unfallort bzw. sucht diesen nach erfolgter Anzeigenaufnahme auf, um vor Ort Spuren- und Beweissicherung zu betreiben und Zeugen oder Anwohner zu befragen.

Regelmäßig findet auch eine photographische Beweissicherung statt und je nach Sachverhalt wendet sich die Polizei über Presseveröffentlichungen an die Bevölkerung.

Im Rahmen der weiteren Bearbeitung nehmen die Sachbearbeiter mit Zeugen und Geschädigten Kontakt auf, um weitere Hinweise auf Unfallflüchtige zu erlangen. In Einzelfällen werden nach der Spurensicherung zusätzliche Gutachten eingeholt.

Die Reaktionen auf die Presseveröffentlichungen werden ausgewertet und ein nochmaliges Aufsuchen des Unfallortes zur gleichen Zeit oder auch am gleichen Wochentag, an dem der Unfall stattfand, bringt oft weitere Hinweise, weil der Unfallflüchtige dort regelmäßig entlangfährt.

Wo liegen die Ursachen für eine Unfallflucht?

Jede Verkehrsteilnehmerin und jeder Verkehrsteilnehmer kann Opfer oder Geschädigter einer Verkehrsunfallflucht werden.

Dass Unfallflucht auch bei Sachschadensunfällen keine Bagatelle ist, zeigt allein schon die Schadenshöhe, die heutzutage recht schnell einen hohen drei- oder vierstelligen Eurobetrag erreicht.

Die Gründe, weshalb Verkehrsteilnehmer eine Unfallflucht begehen sind vielfältig:

 Man will nicht in der Versicherung hochgestuft werden.

 Man fährt betrunken oder unter Drogeneinfluss und möchte nicht auffallen.

 Man fährt ohne Führerschein und befürchtet eine Entdeckung.

 Man will sich nicht eingestehen, etwas falsch gemacht zu haben.

 Man scheut eine evtl. Auseinandersetzung mit dem Partner.

 Und diverse weitere Gründe.

Besonders verwerflich sind Verkehrsunfallfluchten, bei denen Jemand verletzt wurde. Oftmals passiert dies bei Zusammenstößen zwischen einem Kraftfahrzeug und einem Fußgänger oder Fahrradfahrer.

Hier erwartet den Verursacher, der sich nicht um die verletzte Person kümmert, zusätzlich noch ein Strafverfahren wegen unterlassener Hilfeleistung.

Bei Verkehrsunfällen mit Kindern oder Jugendlichen sollte man immer die Polizei und wenn möglich einen Erziehungsberechtigten informieren.

Den Minderjährigen ist die Unfall-Situation meist unangenehm, weil sie die Lage nicht überblicken und selbst schuldbewusst sind. Aus diesem Grund haben sie den starken Drang sich von der Unfallstelle zu entfernen und sich so der unangenehmen Situation zu entziehen. Daher erklären sie an der Unfallstelle oft, keinen Schaden erlitten zu haben, um die Örtlichkeit schnell verlassen zu können.

Unfallbeteiligte sollten deshalb bei Unfällen mit Kindern oder Jugendlichen immer die Polizei informieren, um sich nicht mit dem Vorwurf der Unfallflucht konfrontiert zu sehen, wenn später Verletzungen oder Schäden von den Erziehungsberechtigten festgestellt und gemeldet werden, obwohl das beteiligte Kind oder der beteiligte Jugendliche an der Unfallstelle angab, unverletzt zu sein.

Deshalb appelliert der Leiter der Direktion Verkehr:

„Machen Sie sich nicht strafbar, sondern stellen Sie sich Ihrer Verantwortung! Auch Sie selbst wollen nach einem Unfall nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben. Jeder kann einmal einen Fehler machen, im Zweifel wird Ihre Versicherung den entstandenen Schaden regulieren.

Wir als Polizei haben uns auf die Fahne geschrieben, so viele Unfallfluchten wie möglich zu klären, um den Geschädigten zu ihrem Recht zu verhelfen."

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