Miteinander statt gegeneinander unterwegs
Wir erleben bei den Social-Media-Nachrichten oder -Kommentaren, die uns erreichen, in der Hauptsache zwei Knackpunkte. Hier in Teil II geht es um die strengeren Regeln bei Halt- und Parkverstößen und um das Befahren des Gehweges von Fahrradfahrenden.
Der zweite große Komplex ist der, der die Rechte von Radfahrerinnen und Radfahrern stärkt. Auch hier erleben wir vor allem in den sozialen Medien eher ein unschönes Gegeneinander statt eines verständnisvollen Miteinanders. Dabei dürften sehr viele von Ihnen den Straßenverkehr aus beiden Perspektiven kennen – aus der auf dem Fahrrad und aus der am Steuer. Möglicherweise verschwindet aber die jeweils andere Perspektive bei einigen Menschen, sobald sie umgestiegen sind.
Und nichts ist wirklich völlig neu in der Straßenverkehrsordnung: Auf Fahrradwegen und -schutzstreifen durfte man auch vorher sein Auto nicht abstellen. Fahrradfahrer durften nebeneinander fahren, wenn sie niemanden behindern. Und der Abstand, den man mit einem Auto seitlich halten muss, wenn man an einem Fahrrad vorbeifährt, war zwar nicht in der Straßenverkehrsordnung mit dem Zentimetermaß festgeschrieben, aber Gerichtsurteile kamen immer wieder zu denselben Werten – 1,50 Meter innerorts, 2 Meter außerorts, genau so, wie es jetzt in der Straßenverkehrsordnung steht.
Auch ein scheinbar „alter Hut“ ist die Tatsache, dass Fahrradfahrer ab zehn Jahren nicht auf dem Gehweg fahren dürfen.
Doch was hat sich dann geändert? Die Verstöße sind wesentlich teurer geworden. Unter Umständen gibt es sogar noch einen Punkt in Flensburg obendrauf.
Das Halten und Parken auf Geh- und Radwegen sowie auf Schutzstreifen ist komplett verboten. Verwarngelder fangen hier bei 55 Euro an und können sich schnell steigern und einen Punkt in Flensburg kosten. Radfahrern kostet hingegen das reine Fahren auf dem Gehweg jetzt 55 Euro – entsprechend teurer wird es, wenn sie dabei jemand anderen gefährdet haben.
Sie fragen sich: Warum? Das ist doch nur Abzocke? Nein! Auch hier zeigen unsere Erfahrungen, dass die bisherigen Sanktionen und die fortwährende Aufklärung über die Öffentlichkeitsarbeit, nicht nur von der Polizei, nicht zu einem Umdenken geführt haben. Deshalb hat der Gesetzgeber beschlossen, dass auch hier über das Portemonnaie und/oder die Punkteliste teils empfindlich nachgeholfen werden muss.
Und über allem bleibt der § 1 der Straßenverkehrsordnung stehen: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.“
Bitte beherzigen Sie dies und seien Sie miteinander unterwegs und nicht gegeneinander.