Die Lautstärke der Musik muss so eingestellt sein, dass akustische Warnzeichen wie Klingeln oder Sirenen immer wahrgenommen werden.
Werden die Sirene eines Rettungsfahrzeugs, das Klingeln anderer Radfahrer, Warnrufe oder sonstige Fahrgeräusche nicht mehr wahrgenommen, ist die Grenze der Legalität überschritten.
- Wer mit zu lauter Musik angetroffen wird, muss ein Verwarngeld von 15 Euro bezahlen.
- Im Falle eines Unfalls kann sogar ein böses Erwachen folgen. Es ist durchaus möglich, dass Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld vollkommen entfallen.
Beim Radfahren gilt: Umgebungsgeräusche müssen immer zu hören sein.
Die Musik-Lautstärke muss so eingestellt sein, dass die eigene Verkehrssicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden.
Die Frage „Darf man beim Radfahren Musik hören?“ können wir mit ja beantworten - aber nur so laut, dass man Umgebungsgeräusche noch hören kann.
Radfahrer sollten zur eigenen Sicherheit behutsam und gewissenhaft entscheiden, bevor sie den Lautstärkeregler des Kopfhörers weiter drehen.
Unsere Verkehrssicherheitsberater raten, extrem vorsichtig zu sein oder im hektischen Stadtverkehr zur eigenen Sicherheit lieber ganz auf den Musikgenuss zu verzichten.