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Ansprechen von Kindern in der Öffentlichkeit!
Viktor und Viktoria klären auf: Ansprechen von Kindern in der Öffentlichkeit!
Zu Schulbeginn und wegen der im Artikel "Helikopter-Eltern" geäußerten Befürchtungen hellen wir das Thema
"Ansprechen von Kindern in der Öffentlichkeit" auf.
Polizei Viersen / Mi. Radloff
Es gibt Situationen, in denen Kinder von Personen aus einem Fahrzeug heraus oder auf offener Straße angesprochen werden.

Das Ansprechen eines Kindes für sich alleine stellt keine Straftat dar. Bei Betroffenen kann es jedoch zu Besorgnis und Unsicherheit führen.

  • Nicht jeder, der Kinder anspricht hat „Böses“ im Sinn! 
    - Leider passiert es immer wieder, dass sich harmlose Situationen verselbstständigen und in der Elternschaft für Unruhe sorgen.
    - Wenden Sie sich bitte nicht per Facebook, WhatsApp, Telefonkette, usw. an die Öffentlichkeit. Dies ist meist nicht hilfreich, sondern bewirkt eine unkontrollierte Dynamik.
     
  • Es ist polizeilich bekannt, dass die meisten Täter, die ein Kind sexuell missbrauchen, aus dem sozialen/familiären Umfeld kommen. 
  • Bitte sprechen Sie die Polizei oder die Schule an, wenn Sie sich verständlicherweise Sorgen machen. Im Akutfall wählen Sie die 110!
  Wie kann ich den Schutz meines Kindes erhöhen?
  • Ängstigen Sie Ihr Kind nicht!
    Geben Sie kindgerechte, sachliche Informationen und Verhaltenstipps.
  • Treffen Sie Absprachen! Pünktlichkeit und Verlässlichkeit sollten wesentliche Bestandteile sein. Seien Sie ein Vorbild!
  • Schicken Sie Ihr Kind zusammen mit anderen Kindern in kleinen Gruppen zur Schule/zum Spielplatz. Sagen Sie ihrem Kind wie und wo Sie erreichbar sind.
  •  Schauen Sie sich gemeinsam nach „Rettungsinseln“ um, wo es Hilfe holen kann (Geschäfte, Häuser, belebte Plätze).
  • Sagen Sie Ihrem Kind, dass es eine Mindestdistanz von 1 Meter zu fremden Personen und Fahrzeugen halten soll.
  • Zeigen Sie Ihrem Kind, wie es sich in bedrohlichen Situationen am besten verhält. Es sollte sich nicht scheuen, Erwachsene um Hilfe zu bitten und die Notrufnummer 110 kennen.
Im Notfall:
  • Sagen Sie Ihrem Kind, dass es im Notfall laut schreien, sich mit „Händen und Füßen“ wehren und weglaufen soll.
  • Berichtet Ihr Kind von einem Vorfall, bemühen Sie sich zunächst, Ruhe zu bewahren. Reagieren Sie nicht hektisch oder hysterisch!
    - Vermitteln Sie Ihrem Kind, dass es bei Ihnen sicher ist.
    - Loben Sie es, weil es zu Ihnen gekommen ist.
    - Glauben Sie Ihrem Kind und hören Sie aufmerksam zu.
    - Machen Sie ihrem Kind keine Vorhaltungen („…aber ich hab dir doch schon so oft gesagt, dass du das nicht machen sollst….“) und „bohren“ Sie nicht nach.
  • Verständigen Sie in Akutsituationen sofort über Notruf 110 die Polizei, damit diese zeitnah weitere Maßnahmen durchführen kann.

 

Aus der Erfahrung heraus besteht für aufgeklärte, informierte und selbstbewusste Kinder ein geringeres Opferrisiko. 

Wichtig:

  • Wissen und ein gesundes Misstrauen schützen!
  • Stärken Sie das Selbstbewusstsein von Kindern!
  • Steigern Sie die Wahrnehmungsfähigkeit von Kindern!
  • Klären Sie Kinder über ihre Rechte auf!
  • Erhöhen Sie die Handlungsfähigkeit von Kindern!
  • Kinder sollten mit offenen Augen durch die Welt gehen und vorausschauendes Handeln und Denken im Alltag erlernen.
In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110