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Viktor und Viktoria klären auf: Polizeiliches Einschreiten vs. rechtswidrige Polizeigewalt
Viktor und Viktoria klären auf: Polizeiliches Einschreiten vs. rechtswidrige Polizeigewalt
Als Polizistinnen und Polizisten vertreten wir Recht und Gesetz. Das müssen wir jedoch bei absolut Unbelehrbaren leider auch mit Gewalt – dem sogenannten unmittelbaren Zwang – durchsetzen. Muss Gewalt überhaupt sein? Darf die Polizei das überhaupt? Viktor und Viktoria klären auf...
Polizei Viersen/Michael Radloff

Leider muss es sein. Ein Staat kann nicht Regeln aufstellen, aber nicht dafür sorgen, dass diese auch eingehalten werden.

Die Erlaubnis, Regeln notfalls mit Zwang durchzusetzen, erhalten wir unter anderem aus § 55 des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (PolG NRW).

 

So weit, so gut – doch wo genau fängt jetzt Polizeigewalt an?

Unser Einschreiten muss natürlich immer recht- und verhältnismäßig sein. Das heißt mit anderen Worten, auch wir dürfen nicht alles – Gewalt ja, aber nur so viel, wie unbedingt notwendig ist, um Regeln gegen Unbelehrbare durchzusetzen.

 

Wie können Unbeteiligte erkennen, ob ein gewaltsames Einschreiten unserer Kollegen gerechtfertigt ist?

Auch unseren Kolleginnen und Kollegen ist es schon passiert, dass sich Unbeteiligte in eine unserer Zwangsmaßnahmen aktiv eingemischt, Kolleginnen/Kollegen angegriffen und sogar verletzt haben.
UNSER APPELL: Das geht gar nicht! Wer unsere Zwangsmaßnahme behindert oder gar vereitelt, macht sich strafbar und wird von uns zur Verantwortung gezogen!

Für Außenstehende ist es oftmals sehr schwierig einzuschätzen, warum eine Situation eskaliert ist – auch für uns ist das alles andere als schön. In dieser Situation haben unsere Kollegen in der Regel keine Zeit, Unbeteiligten dieses zu erklären.

Rechtswidrige Polizeigewalt ist für uns ein absolutes No-Go!

Wer glaubt, dass unsere Kolleginnen und Kollegen möglicherweise zu hart einschreiten, kann dieses gerne dokumentieren und überprüfen lassen – wir haben nichts zu verbergen.
ACHTUNG: Wenn Sie von der Situation Fotos oder sogar Videos erstellen, ist das zur Dokumentation völlig in Ordnung. Diese dürfen jedoch NICHT ohne Einverständnis der Fotografierten/Gefilmten auf Facebook, Twitter, YouTube oder sonstigem Medium hochgeladen werden.
UNSERE BITTE: Da diese Bilder oder Videos in der Regel ein Beweismittel in einer Straftat sind, stellen Sie uns diese zur Verfügung. Nehmen Sie dafür einfach per Privatnachricht oder E-Mail Oeffentlichkeitsarbeit.Viersen [at] polizei.nrw.de Kontakt auf.

  • Wenn sich im Nachhinein die Gemüter auf allen Seiten wieder beruhigt haben, können wir den Vorfall noch einmal in Ruhe aufarbeiten.
  • Gerne erklären wir Ihnen dann auch im Nachhinein die Situation und unsere Maßnahmen.
  • Sollte es dabei wider erwartend Hinweise auf ein überhartes Einschreiten unserer Kolleginnen/Kollegen geben, werden wir selbstverständlich auch dieses lückenlos aufklären und verfolgen lassen.
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