Am Montag gegen 16.20 Uhr hielt der Linienbus an einer Ersatzhaltestelle auf der Umstraße in Grefrath. Ein 12-jähriger Schüler aus Nettetal stieg aus und überquerte vor dem Bus die Straße. Eine 27-jährige Frau aus Straelen fuhr mit ihrem Auto an dem Bus vorbei. Dabei kam es zum Zusammenstoß mit dem Schüler, der dabei leicht verletzt wurde.
In der Straßenverkehrsordnung regelt der § 20 das richtige Verhalten im Zusammenhang mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen. In Absatz eins heißt es: ‚An Omnibussen des Linienverkehrs, an Straßenbahnen und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten, darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbeigefahren werden.‘ Auch die anderen Absätze sind interessant. Es gilt immer, dass aussteigende Fahrgäste nicht gefährdet oder behindert werden. Schaue Sie gerne mal in den § 20 der StVO rein und reaktivieren Sie Ihr Fahrschulwissen. /wg (410)