Der 14-Jährige aus Kempen war auf dem Gehweg des Möhlenrings mit seinem E-Scooter unterwegs gewesen – wo ein E-Scooter nicht fahren darf. An der Einmündung der Ludwig-Jahn-Straße wollte er den Ring in Richtung Ludwig-Jahn-Straße überqueren. Er achtete nicht auf das Licht der Ampel, das für ihn Rot zeigte.
Auf dem linken Fahrstreifen des Möhlenrings war ein 49-jähriger Grefrather mit seinem Pkw unterwegs. Obwohl er sofort bremste, als er den Jungen auf dem E-Scooter sah, konnte er den Zusammenprall nicht verhindern.
Der 14-Jährige wurde leicht verletzt, an beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden.
Bitte denken Sie daran – ein E-Scooter ist ein Kraftfahrzeug, für das die entsprechenden Regeln gelten. Auf dem Gehweg hat man mit diesem Gefährt nichts zu suchen. Jugendliche dürfen ab 14 Jahren einen E-Scooter benutzen. Und Ampeln gelten natürlich immer für alle, die am Straßenverkehr teilnehmen. /hei (579)