In der Meldung 898 berichteten wir über einen Unfall, bei der eine 17-jährige Schülerin auf der Kleinbahnstraße in Kempen leicht verletzt wurde. Nun hat sich die vermeintliche Fahrerin des Transporters bei der Polizei gemeldet. Die Ermittlungen der Polizei gehen natürlich weiter. „Es kann hier für den Ausgang es Ermittlungsverfahrens von großer Bedeutung sein, wenn sich ein Unfallverursacher selbst bei der Polizei meldet!“ so ein Ermittler des Verkehrskommissariats. „Anders kann das aussehen, wenn ein Flüchtiger durch uns ermittelt wird“. Denn am Ende der Ermittlungen bewertet die zuständige Staatsanwaltschaft den gesamten Sachverhalt und entscheidet über das weitere Verfahren. Einstellung – Geldstrafe – Anklage? Am besten ist es natürlich, wenn man sich selbst gar nicht erst strafbar macht. Auch dann, wenn Sie mit Ihrem Einkaufswagen beim Ein- oder Ausladen einen anderen Wagen beschädigen und das nicht melden, sondern sich entfernen, begehen Sie eine Verkehrsunfallflucht. Deswegen: Wenn Sie an einem Unfall beteiligt sind, kommen Sie Ihren Pflichten nach. Wenn Sie sich nach einem Unfall mit Sachschaden unsicher sind oder es bei der Klärung mit dem anderen Beteiligten Schwierigkeiten geben sollte, informieren Sie uns und wir nehmen den Unfall auf. Wenn bei einem Verkehrsunfall jemand verletzt wurde, informieren sie uns bitte sofort.
Wie oft glauben Sie, kommt es zu einer Unfallflucht? Hier unsere Antwort und die Gesamtzahl der Unfallfluchten, die uns in diesem Jahr bereits gemeldet wurden: 1935! /wg (1006)