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Kreis Viersen: Expertentipps für Radfahrende
Immer wieder freitags… veröffentlicht die Polizei Viersen ihre Expertentipps für Radfahrende. Heute geht es um den kleinen Knopf im Ohr, um Musik zu hören oder sich vorlesen zu lassen.
Darf man beim Radfahren Musik hören?
PLZ
41747
Polizei Viersen
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Ja, es ist grundsätzlich nicht verboten Musik zu hören, wenn man mit dem Fahrrad fährt, ABER:

Die Radfahrenden müssen die Lautstärke so einstellen, dass akustische Warnzeichen wie Klingeln oder Sirenen immer wahrgenommen werden. Ist dies nicht der Fall, ist die Grenze der Legalität überschritten.

Verursacht der/die Musikhörende einen Unfall, weil die Beschallung zu laut war, kann dies ein böses Erwachen geben, denn  möglicherweise können Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld  vollkommen entfallen.

Beim Radfahren gilt: Die Lautstärke muss so gewählt werden, dass die eigene Verkehrssicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet wird. Dabei spielt es keine Rolle, was über die Kopfhörer gehört wird, da auch Podcasts oder ähnliche Dinge die Aufmerksamkeit und Wahrnehmung messbar einschränken können.

Die Verkehrssicherheitsberater der Kreispolizeibehörde Viersen raten, extrem vorsichtig zu sein und besonders im hektischen Stadtverkehr lieber all seine Sinne uneingeschränkt zu nutzen. /hei (491)

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