Die Anruferin bot dann an, dass sie diese fremde Überweisung für die Dame stornieren wolle. Dazu benötige sie die Freigabe, um auf ihr Konto zuzugreifen – und zwei weitere Freigaben.
Die 79-Jährige erteilte die Freigaben. Die Anruferin wies sie danach an, am nächsten Tag in ihre Sparkassenfiliale zu gehen und sich dort eine neue Kreditkarte abzuholen. Sie werde die Mitarbeiter dort informieren.
Am Mittwoch erlebte die Nettetalerin dann eine böse Überraschung: Die Überweisung war tatsächlich getätigt worden, aber erst während des Anrufs am Vortag. Eine Rücküberweisung war nicht möglich, denn die anderen beiden Freigaben hatte die Anruferin genutzt, um das Überweisungslimit zu erhöhen und die Überweisung in Echtzeit durchzuführen. Eine Echtzeitüberweisung kann nicht zurückgerufen werden. Deshalb erteilen Betrüger auch bei anderen Maschen wie dem WhatsApp-Betrug, bei dem vermeintlich Tochter oder Sohn um Geld bittet, immer die Aufforderung, die Überweisung in Echtzeit durchzuführen.
Die Polizei rät: Seien Sie immer wachsam. Sprechen Sie mit Ihren älteren Angehörigen darüber, dass es verschiedene Betrugsmaschen gibt und dass die Betrüger in allen Fällen sehr überzeugend auftreten. Erteilen Sie niemals am Telefon Freigaben, mit denen jemand Zugriff auf Ihr Konto erhält. Werden Sie besonders misstrauisch, wenn jemand Sie zu einer Echtzeit-Überweisung auffordert. Sprechen Sie im Freundes- und Bekanntenkreis immer wieder über die Fälle, die durch die Polizei bekannt gemacht werden, damit das Thema in allen Köpfen präsent bleibt. /hei (914)