Wer mit dem Fahrrad Schlangenlinien fährt, während ihm eine Polizeistreife entgegenkommt, der muss mit einer Kontrolle rechnen.
Das ist einem 49-jährigen Nettetaler am Dienstagabend gegen 22.40 Uhr auf der Venloer Straße in Kaldenkirchen passiert. Als er für die Kontrolle abstieg, untermauerten ein schwankender Gang und deutlicher Alkoholgeruch den Verdacht, den seine unkonventionelle Fahrweise ausgelöst hatte.
Ein Atemalkoholtest erbrachte einen Wert von 2,2 Promille. Daraufhin ordneten die Einsatzkräfte eine Blutprobe an.
Grundsätzlich ist es eine gute Idee, seinen Führerschein zu schützen, indem man nach dem Genuss von Alkohol nicht mehr Auto fährt. Allerdings ist es ein Trugschluss, dass man ja dann in jedem Fall das Fahrrad nehmen könne.
Selbst wenn jemand überhaupt keine Ausfallerscheinungen zeigen würde – was ja hier nicht der Fall war – dann wäre bei 1,6 Promille Schluss. Denn das ist die festgelegte Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit. Wer bei einem solchen Wert noch fährt, der muss um seinen Führerschein fürchten, auch wenn er gar kein Auto angerührt hat. /hei (911)