Viersen-Dülken: Unfallflucht geklärt

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Viersen-Dülken: Unfallflucht geklärt
Vielen Menschen ist nicht klar, dass man auch eine Unfallflucht begehen kann, wenn man sich mit einem Unfallgegner oder einer Unfallgegnerin ohne Polizei einigen möchte, dann aber seine Personalien, wie im hier vorliegenden Fall, nicht, nicht richtig oder nicht vollständig angibt. Und dabei ist es egal, ob man davon ausgeht, den Unfall verursacht zu haben oder das Opfer zu sein.
PLZ
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Polizei Viersen
Polizei Viersen

So sieht sich jetzt ein 54-Jähriger aus Viersen mit dem Vorwurf konfrontiert, eine Unfallflucht begangen zu haben. Der Unfall hat sich bereits am Samstag, 5. Oktober ereignet, und zwar auf der Viersener Straße in Dülken. Dort waren ein 59-Jähriger Mann und eine 48-jährige Frau auf einem Kleinkraftrad unterwegs. Ein Mann öffnete vom Fahrersitz aus die Tür eines geparkten Autos. Der 59-Jährige konnte nicht mehr ausweichen, kam in Kontakt mit der Tür und die beiden Personen stürzten. Dabei wurden beide Personen verletzt. 

Man einigte sich zunächst, dass der Mann, der im Auto gesessen hatte, seine Versicherung benachrichtigen und sich telefonisch melden werde. Ein Kontakt mit der Versicherung kam nach Angaben der 48-jährigen Frau nicht zustande, so dass sie zwei Tage später eine Polizeiwache aufsuchte, um den Unfall anzuzeigen. Sie hatte sich das Kennzeichen des Autos notiert, aus dem der Mann ausgestiegen war.

Durch die Ermittlungen des Verkehrskommissariats konnte zunächst der Halter des Wagens, dann auch der Mann, der auf dem Fahrersitz gesessen hatte, ausfindig gemacht werden. Beide Parteien konnten sich nicht über die Verursacherfrage einigen. Es wird weiter ermittelt. Die Unfallflucht als solche ist jedoch geklärt – alle Beteiligten stehen fest. 

Ein polizeilicher Rat, damit Sie nicht auch einmal in eine solche für alle unangenehme Situation kommen. Rufen Sie bei einem Verkehrsunfall, insbesondere bei einem Unfall mit Personenschaden immer die Polizei und lassen den Unfall aufnehmen. Dann können Sie sicher sein, dass alle wichtigen Daten und Aussagen aufgenommen und für Sie zugänglich sind. /hei (1020)

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110