Schon kurz darauf wurde eine Angehörige bei einem Kleinanzeigenportal fündig – das Fahrrad wurde dort zum Verkauf angeboten. Sie verabredete in Absprache mit der Polizei einen Besichtigungstermin. Statt ihrer stand dann aber die Polizei mit Durchsuchungsbeschluss vor der Tür. Und das eingesetzte Team brauchte nicht lange zu suchen. Vor der Tür stand das betreffende Fahrrad. Die Einsatzkräfte konnten es später auf der Wache an die rechtmäßige Besitzerin zurückgeben. Die Ermittlungen wegen besonders schwerem Diebstahl und des Verdachts der Hehlerei dauern an. /hei (431)
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Viersen: Nach Fahrraddiebstahl – Geschädigte erkennt ihr Rad auf Kleinanzeigenportal und bekommt es nach Durchsuchung zurück
PLZ
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