Viersen-Nettetal: Unfallflucht mit Folgen

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Viersen-Nettetal: Unfallflucht mit Folgen
Es begann am Donnerstagnachmittag mit einer kleinen Unaufmerksamkeit.
PLZ
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Polizei Viersen
Polizei Viersen

Zu spät gebremst und einen Auffahrunfall verursacht. Doch das, was da auf der Nettetaler Straße in Boisheim seinen Anfang genommen hatte, brachte einem 55-jährigen Deutschen aus Niederkrüchten eine ganze Menge verschiedener Anzeigen ein: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, Verstoß gegen das Waffengesetz, Fahren ohne Fahrerlaubnis und je nach Ergebnis der Blutproben noch Fahren unter dem Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln. 

Gegen 14.45 Uhr meldete sich eine 54-jährige Nettetalerin bei der Polizei. Ihr war auf der Nettetaler Straße in Boisheim jemand aufgefahren. Es sei niemand verletzt, auch der Blechschaden sei gering, aber der Mann, der ihr aufgefahren sei, rieche nach Alkohol und verlasse gerade mit seiner Beifahrerin und dem Auto den Unfallort.

Die Frau konnte sich das Kennzeichen notieren. Ein Streifenteam fand kurz darauf das beteiligte Auto in Lobberich. Allerdings ohne Fahrer oder Beifahrerin. Letztere erschien kurz darauf an dem Wagen und erzählte eine wirre Geschichte von einer Freundin, der das Auto gehöre und die den Unfall verursacht habe, aber aus Angst geflohen sei. 

Derweil hatten andere Kräfte aber bereits den tatsächlichen Fahrer in einiger Entfernung gesichtet. Bei ihm befand sich der zum Fahrzeug passende Autoschlüssel, außerdem war seine Meldeadresse identisch mit der des Fahrzeughalters. Der 55-Jährige räumte ein, dass er gefahren sei.

Bei der Durchsuchung des Wagens fanden Einsatzkräfte Betäubungsmittel und einen Schlagstock. Beides wurde ebenso wie Auto und Autoschlüssel beschlagnahmt. Dem Mann wurden auf der Wache Blutproben entnommen, um zu klären, ob er Alkohol oder Drogen konsumiert hatte. 

Außerdem erhielt das Straßenverkehrsamt eine Nachricht über die Vorfälle des Nachmittags. Dort wird entschieden, ob der Mann geeignet ist, eine Fahrerlaubnis zu besitzen. 

Der Sachschaden an beiden Fahrzeugen wurde von den Einsatzkräften als gering eingestuft. /hei (661)

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110