Wenn man nachts auf der Klosterstraße in Viersen unterwegs ist, und außer einem selbst fährt da nur einsam ein anderes Auto – dann könnte es ein Zivilfahrzeug der Polizei sein. Aber soweit hatte der junge Mann aus Erkelenz nicht gedacht, als er zum Überholen des Autos ansetzte. Den beiden Beamten fielen sofort zwei Dinge ins Auge: An dem Kleinkraftrad war kein Kennzeichen, und der Sozius – ein 16-Jähriger aus Viersen, wie sich später herausstellte – trug keinen Helm.
Anstatt aber nun der Anweisung, „Stopp – Polizei“ Folge zu leisten, fuhr der 21-Jährige weiter. Dabei fuhr er auch entgegen einer Einbahnstraße und über eine rote Ampel. Die gute Nachricht: Wie er in den Besitz des Fahrzeuges kam, konnte der Erkelenzer plausibel erklären. Die Aussage: „Meinen Führerschein habe ich zu Hause“, hielt einer Überprüfung nicht stand: Er hat keinen. Und das Fahrzeug ist auch nicht zugelassen und damit nicht versichert. Bei näherem Hinsehen fehlte auch der zweite Spiegel.
Insgesamt sieht er sich mit folgenden Vorwürfen konfrontiert: Ein rotlichtverstoß, einmal Fahren entgegen der Einbahnstraße, Fahren eines Leichtkraftrades ohne zweiten Spiegel, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. /hei (672)