Fragen und Antworten zum Thema Radfahren

Im Frühling steigen viele wieder aufs Fahrrad. Dieses sollte einem technischen Check unterzogen werden, bevor es losgeht.
Fragen und Antworten zum Thema Radfahren
Unsere neuen Maskottchen Viktor und Viktoria beantworten Fragen zum Thema Radfahren. Was dürfen Radfahrende und was müssen sie machen? Viele Fragen und viele Antworten...
Polizei Viersen

Radverkehr und die damit verbundenen Unfälle sind ein wichtiges Thema für uns in Viersen. Unser Ziel: Weniger Unfälle mit Radfahrenden.

Oft herrscht Unsicherheit darüber, was Radfahrende dürfen. Deshalb unser Appell: Rücksicht ist das oberste Gebot. Auch Regelverstöße rechtfertigen keine Gefährdung.

Radfahrende gehören zu den schwächeren Verkehrsteilnehmenden – sie sollten die Verkehrsregeln stets zu ihrer eigenen Sicherheit beachten.

Radelnde Schulkinder unterwegs - wo dürfen Kinder mit dem Rad fahren

Da viele Kinder zur Schule mit dem Fahrrad fahren, möchten wir alle an die Verkehrsregeln und besonders an die gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr erinnern.

Grundschulkinder:

Kinder bis zehn Jahre dürfen auf dem Gehweg fahren. Kinder, die jünger als acht Jahre sind, müssen auf dem Bürgersteig fahren, es sei denn, es ist ein Radweg vorhanden, der baulich von der Fahrbahn getrennt ist.

Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen:

Die meisten verunglückten Kinder sind 10–14 Jahre alt und mit dem Fahrrad auf dem Schulweg unterwegs. Ein Drittel der Unfälle geschieht morgens auf dem Weg zur Schule, der Rest auf dem Heimweg oder bei Freizeitaktivitäten. In rund 55 % der Fälle verursachen die Kinder die Unfälle selbst oder sind daran beteiligt.

Häufige Fehler:
– Nutzung falscher Fahrbahnen oder Wege
– Missachtung von Vorfahrt
– Fehler beim Abbiegen oder Einfahren in den Verkehr
– Ablenkung durch Handy, Gespräche oder äußere Einflüsse

Auch andere Verkehrsteilnehmende verursachen Unfälle – meist durch Abbiegefehler oder Vorfahrtsmissachtung. Erwachsene sollten stets mit Kinderfehlern rechnen und entsprechend vorausschauend fahren.

Eltern können mithelfen:
– Regelmäßig Fahrräder auf Licht & Bremsen prüfen
– Kinder zum Tragen eines Helms motivieren
– Schulweg oder häufig genutzte Wege am Wochenende gemeinsam mit den Kindern üben
– Sicherere Strecken statt kürzester wählen

Rennradfahrende im Straßenverkehr

Besonders bei Begegnungen zwischen motorisiertem Verkehr, zu Fuß Gehenden und Rennradfahrenden kommt es häufig zu Konflikten – ein Thema, das oft emotional diskutiert wird.

Klar ist: Auch Rennradfahrende sind reguläre Verkehrsteilnehmer und an die geltenden Regeln gebunden – Sonderrechte gibt es nicht.

Ein Perspektivwechsel lohnt sich: Viele Rennradfahrer fühlen sich im Straßenverkehr gefährdet – durch zu dichtes Überholen, Hupen oder sogar Beschimpfungen. Doch die Straße ist keine reine Trainingsstrecke und auch nicht ausschließlich für Autos reserviert.

Mit dem Wandel hin zu mehr Elektromobilität werden Straßen künftig stärker von schwächeren Verkehrsteilnehmern wie Radlern und Pedelec-Fahrern genutzt. Auch Fußgänger haben hier selbstverständlich ihren Platz – das sollten Radfahrer ebenfalls nicht vergessen.

Fazit: Rücksicht, Regelbewusstsein und Gelassenheit auf allen Seiten machen den Verkehr für alle sicherer – und entspannter.

Welche Wege dürfen Radfahrende benutzen und welche Pflichten haben sie dabei
  • Das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ (1022-10) erlaubt Radfahrenden die Nutzung von Wegen, etwa entgegen der Fahrtrichtung oder in Einbahnstraßen – es ist ein Angebot, keine Pflicht. In Fußgängerzonen oder auf Gehwegen dürfen sie damit ebenfalls fahren – aber nur in Schrittgeschwindigkeit.
  • Andere Fahrradwege ohne Schild Auch Fahrbahnmarkierungen wie Schutz- oder Radfahrstreifen sind freiwillig nutzbar – solange kein blaues Radwegschild vorhanden ist. Linksseitig darf der Weg nur genutzt werden, wenn das Zusatzzeichen gut sichtbar angebracht ist.
  • Vorfahrt für Radler: An Einmündungen oder Ausfahrten haben Radfahrende auf rot markierten Furten Vorfahrt, wenn sie auf einem ausgewiesenen oder markierten Radweg unterwegs sind.
Wann müssen Radfahrende Radwege benutzen?

Viele Autofahrer glauben fälschlich, Radfahrende müssten immer den Radweg benutzen – und hupen sie von der Fahrbahn.

Pflicht zur Radwegbenutzung besteht nur, wenn ein blaues Radweg-Schild (weißes Fahrradsymbol auf blauem Grund) vorhanden ist. Ist der Radweg unbenutzbar – z. B. durch Eis oder Falschparker – darf auf der Straße gefahren werden.

Grundsätzlich gilt das Rechtsfahrgebot.
Linksseitige Radwege dürfen nur genutzt werden, wenn rechts keiner vorhanden ist und das blaue Schild in Fahrtrichtung sichtbar ist.

Blickkontakt kann Leben retten!

In unserem selbst gedrehten Video "Blickkontakt kann Leben retten!" demonstrieren wir eindrucksvoll diesen kleinen Lebensretter.

Appell an die Eltern: Fahren Sie mehr Rad mit Ihren Kindern!

Die Verkehrssicherheitsberater der Polizei Viersen wenden sich mit einem Appell an die Eltern im Kreis Viersen: Radfahrausbildung in der Schule ist nur der Anfang – jetzt sind Sie als Eltern gefragt!

Fördern Sie die Fähigkeiten Ihres Kindes weiter und achten Sie besonders auf ein verkehrssicheres, altersgerechtes Fahrrad. Modische oder technisch überladene Räder sind oft ungeeignet.

„Liebe Eltern, nehmen Sie Ihre Verantwortung ernst!“

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110