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E-Scooter
Was es bei E-Scootern zu beachten gibt
Praktisch sind sie - die E-Scooter! Klein, wendig und man darf sie ab einem Alter von 14 Jahren ohne eine Prüfung abzulegen fahren. Was zu beachten ist...
Polizei Viersen / Michael Radloff

 

Die zwei Worte „ohne Prüfung“ scheinen viele Nutzer von E-Scootern und anderen Elektrokleinstfahrzeugen (eKF) dazu zu verleiten, einfach loszufahren.

Der Gesetzgeber hat in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) genau geregelt, was zu beachten ist, um E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr zu nutzen!

Ganz wichtig: es muss eine Versicherung für das eKF abgeschlossen werden. Wie beim Mofa oder Roller kann das anhand des Versicherungskennzeichens kontrolliert werden. Die Nutzung ohne Versicherungsschutz stellt eine Straftat dar und wird von der Polizei verfolgt!

Weitere Paragraphen der eKFV betreffen unter anderem die allgemeine Betriebserlaubnis, die technische Ausstattung, die Mitnahme weiterer Personen, das Telefonieren während der Fahrt und die Wege, die befahren werden dürfen.

Wer gegen diese Verordnung verstößt, muss mit Bußgeldern rechnen.

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