LZPD Podcast-EAnlage 8 Kollegiale Beratung
Anlage 8: Kollegiale Beratung
Diese Anlage beschreibt das Konzept der Kollegialen Beratung in der Polizei NRW, die Ziele, Zielgruppen, Rahmenbedingungen und den genauen Ablauf samt Zuständigkeiten in der Polizei.
- Einleitung
Bei der Kollegialen Beratung werden in einer Gruppe von Führungskräften mit ähnlichem Erfahrungs- oder Tätigkeitshintergrund strukturiert konkrete berufliche Situationen, die die Teilnehmenden einbringen, gemeinsam bearbeitet. Damit trägt Kollegiale Beratung in der Polizei NRW durch zielgerichteten Austausch zwischen Führungskräften zu deren Kompetenzerweiterung und im Idealfall zur konkreten Problemlösung bei. Führungskräfte erleben wiederholt Situationen, in denen sie sich Unterstützung wünschen, z. B. bei Übernahme der ersten Führungsfunktion, bei Konflikten im oder mit dem Team, bei einem Wechsel in eine andere Funktion, bei Problemen mit der eigenen Führungskraft, bei zu vielen gleichzeitigen Aufgaben oder bei der Umsetzung der eigenen Work-Life-Balance. Eine Möglichkeit damit umzugehen und sich Unterstützung einzuholen ist ein Austausch mit anderen Führungskräften, um aus den Erfahrungen, Ideen und Lösungsvorschlägen der Kolleginnen und Kollegen mehr Handlungssicherheit und -optionen für sich zu gewinnen. Die Kollegiale Beratung in der Polizei NRW umfasst hierbei eine strukturierte, handlungs-, situations- und gruppenorientierte, dennoch personenbezogene Beratung. Sie beinhaltet regelmäßige Beratungsgespräche über einen erklärten Zeitraum. Sie hat festgelegte Regeln (z. B. Feedbackregeln) und Abläufe sowie definierte Rollen, die rotierend von allen Mitgliedern der Kollegialen Beratungsgruppe übernommen werden.
2. Ziele
Ziel Kollegialer Beratung von Führungskräften ist,
· sich gegenseitig Unterstützung/Rat/Ideen für alle relevanten Themen aus der polizeilichen Führungspraxis zu geben,
· neue Perspektiven für eingefahrene Handlungsmuster zu erkennen,
· von anderen Führungskräften zu lernen,
· den eigenen Führungs- und Arbeitsstil zu reflektieren,
· Verständnis und Unterstützung in schwierigen Situationen von anderen Führungskräften zu erfahren und zu erhalten,
· die Kommunikations-, Feedback- und Kooperationsfähigkeit jedes einzelnen Gruppenmitglieds zu verbessern,
· den Führungskräftezusammenhalt zu stärken und
· ein ebenengleiches Netzwerk zur Erweiterung der Führungskompetenz aufzubauen
3. Zielgruppe
Das vorliegende Angebot der Kollegialen Beratung richtet sich an alle Führungskräfte3 der LG 2.1 und LG 2.2 der Polizei NRW. Zudem haben Ratsbewerberinnen und Ratsbewerber die Möglichkeit, während der Förderphase und des Studiums dieses Beratungsangebot zu nutzen.
4. Definition „Kollegiale Beratung“
Kollegiale Beratung für Führungskräfte der Polizei NRW ist ein strukturiertes Beratungsgespräch in einer festen, geschlossenen Gruppe, bei der eine Führungskraft von den übrigen Teilnehmenden in Bezug auf eine konkrete, berufsbezogene Schlüsselfrage beraten wird. Durch dieses Beratungsinstrument wird der Austausch unter den Führungskräften zielorientiert und effizient gestaltet. Das strukturierte Beratungsgespräch findet in einer Gruppe von Führungskräften statt und erfolgt nach einem feststehenden Ablauf mit zugewiesenen Rollen für alle Gruppenmitglieder. Verschiedene Standards (Vgl. Abschnitt 5) für diese Methode stellen sicher, dass sich die Gruppe gemeinschaftlich auf das Anliegen eines Einzelnen fokussiert. Das unterscheidet Kollegiale Beratung als Methode beispielsweise von einem informellen Erfahrungsaustausch unter Kolleginnen und Kollegen bei einer sich spontan ergebenden Gelegenheit. Ein für die Kollegiale Beratung geeignetes Anliegen beinhaltet eine vergangene, aktuelle oder bevorstehende Situation mit beruflichem Bezug, die die fallgebende Führungskraft innerlich beschäftigt und in der sie nach eigener Einschätzung Beratung benötigt. Ziel ist, eine Lösung zu entwickeln, eine Einschätzung zu erhalten oder von den berichteten Erfahrungen der Kolleginnen und Kollegen zu profitieren. Die eingebrachten Themen oder Fragestellungen sind dienstlicher oder persönlicher Art, aber keine „privaten“ Lebensherausforderungen ohne dienstlichen Bezug. Sie können sich beispielsweise auf die Interaktion der Ratsuchenden mit Mitarbeitenden, Vorgesetzten und/oder wichtigen Stakeholdern beziehen und Themen wie beispielsweise Teamführung und/oder Kooperation zum Gegenstand haben.
Beispiel: Ein neuer Mitarbeiter ist nach zwei Monaten noch nicht gut in das Team integriert. Die herausgearbeitete Schlüsselfrage für den Beratungsprozess der fallgebenden Führungskraft könnte lauten: „Was kann ich tun, um meinem neuen Mitarbeiter zu helfen, sich besser in das Team zu integrieren?“ oder In Kürze übernehme ich als Projektleiter ein neues Projekt. Es zeichnen sich schon jetzt Ressourcenzuteilungskonflikte mit den Abteilungsleitern ab. Welche Möglichkeiten gibt es, eine tragfähige Lösung für alle zu finden?“
Aufgrund ihrer Struktur handelt es sich bei der Kollegialen Beratung um eine besonders effektive Form der Praxisberatung, die nach einer Einführung in die Methode selbstorganisiert in den Gruppen erfolgt. Zu den Effekten Kollegialer Beratung zählen die Erweiterung und Flexibilisierung individueller Denk-, Wahrnehmungs- und Verhaltensmuster für alle Gruppenmitglieder. Durch Verständnis und Perspektivwechsel im Rahmen der gemeinsamen Bearbeitung eines Anliegens leistet die Methode zudem einen Beitrag zur Prävention von Stress- und Belastungserleben.
Was ist Kollegiale Beratung nicht? Konzeptionell ist Kollegiale Beratung verwandt mit anderen gruppenbezogenen Beratungsformen, wie z. B. Supervision (Anlage 10). Im Unterschied zur Supervision ist Kollegiale Beratung weitestgehend selbstorganisiert und bedarf keiner Anleitung durch eine hierfür ausgebildete Fachkraft (Supervisorin bzw. Supervisor). Es geht bei der Kollegialen Beratung um einen in Struktur und Ablauf vorgegebenen, themenfokussierten Austausch mit Kolleginnen und Kollegen im Unterschied zu einem informellen Erfahrungsaustausch. Abweichend zu einer Fach- oder Teambesprechung sind die Teilnehmenden der Kollegialen Beratung einander gleichgestellt, sie sind leiter(in)los, aber nicht leitungslos5 (Vgl. Abschnitt 5.3.2).
5. Rahmenbedingungen und Durchführung
Kollegiale Beratung für Führungskräfte in der Polizei NRW ist eine Beratungsmethode für Gruppen, die diese Methode nach einer einmaligen Einführung eigenständig anwenden können. Durch die Einhaltung der Struktur- und Rollenvorgaben sowie des Phasenverlaufs ist landesweit eine einheitliche Durchführung der Methode gewährleistet. Dies stellt ein zentrales qualitätssicherndes Merkmal dar.
5.1 Standards
Kollegiale Beratung ist ein freiwillig zu nutzendes Beratungsangebot. Die Inanspruchnahme der organisationsinternen kollegialen Beratung ist kostenfrei. Gruppentermine zur Kollegialen Beratung sind dienstliche Veranstaltungen. Gruppentermine finden in geeigneten Räumlichkeiten statt (z. B. Seminar- bzw. Schulungsräume mit Flipcharts, Präsentationswänden, entsprechenden Verbrauchsmaterialien, usw.). Die Gruppenmitglieder erleben sich in der Interaktion als gleichberechtigt. In den Terminen besprochene Inhalte sind vertraulich. Es besteht hierüber keine Auskunftspflicht gegenüber Vorgesetzten oder Behördenleitungen.
5.1.1 Gruppenzusammensetzung
Die Führungskräfte einer Gruppe sollten entweder verschiedenen Direktionen/Abteilungen/Gruppen oder Liegenschaften derselben Behörde angehören oder in verschiedenen Behörden der Polizei NRW (einschließlich IM NRW) tätig sein, sodass eine „dienstliche Distanz“ vorhanden ist. Dies fördert zu Beginn die Vertrauensbildung untereinander, denn Vertrauen ist notwendig, um offen über Schwierigkeiten oder Probleme zu sprechen. Die Beratung findet „auf Augenhöhe“ statt, in den Beratungen gibt es keine hierarchischen Unterschiede zwischen den Gruppenmitgliedern. Gearbeitet wird in geschlossenen Gruppen, deren Mitglieder grundsätzlich nicht variieren (auch nicht im Falle eines Funktions- oder Behördenwechsels) und die sich dadurch im Zeitverlauf immer besser kennenlernen und so zunehmend vertrauensvoller und offener miteinander umgehen und arbeiten. Insbesondere bei Leiterinnen und Leitern von Direktionen, Abteilungen, Gruppen und Behörden ist, alleine in Anbetracht der optimalen Gruppengröße (Vgl. Abschnitt 5.1.2), eine behördenübergreifende Gruppenkonstellation anzustreben.
5.1.2 Praktische Aspekte der Umsetzung
Damit eine Routine entwickelt werden kann, ist eine Kontinuität in der Teilnahme erforderlich. Eine Gruppengröße von 10 bis 14 Personen ist als zielführend anzusehen. Die Arbeitsfähigkeit der Gruppe bei einem Beratungstermin ist ab einer Mindeststärke von 6 Personen gegeben. Eine Kollegiale Beratung wird mit regelmäßigen Terminen (z. B. einmal im Quartal pro Kalenderjahr) durchgeführt. Die Gesamtdauer einer Kollegialen Beratung kann in Abhängigkeit der bearbeiteten Anliegen zwischen 45 und 150 Minuten variieren.
5.2 Gruppenfindung
Es gibt zwei Möglichkeiten wie sich eine Gruppe zur Kollegialen Beratung findet: 1. An einer Kollegialen Beratung interessierte Führungskräfte melden ihren Bedarf der örtlichen Stelle für Führungskräfteberatung (Vgl. Abschnitt 8). Die dortigen Führungskräfteberaterinnen und Führungskräfteberater unterstützen die Führungskraft bei der Findung von weiteren Gruppenmitgliedern. 2. Um einen möglichst vertrauensvollen Austausch unter Führungskräften zu ermöglichen können sich Gruppen grundsätzlich auch eigeninitiativ finden. Die Mitglieder einer Gruppe sollten aus 10-14 Führungskräften bestehen (Vgl. Abschnitt 5.1.2). Hat sich eine diesen Vorgaben entsprechende Gruppe eigeninitiativ gefunden, meldet ein Mitglied der Gruppe diese den örtlich zuständigen Führungskräfteberaterinnen und -beratern (Vgl. Abschnitt 8). Von dort werden angemessene Unterstützungsleistungen initiiert (Vgl. Abschnitt 5.3.1). Je heterogener eine Gruppe ist (z B. Führungskräfte aus verschiedenen Direktionen, mit unterschiedlicher Diensterfahrung, usw.), desto eher können unterschiedliche Blickwinkel und Erfahrungen in die Beratung einfließen. Gruppen aus Führungskräften mit einem ähnlichen beruflichen Erfahrungshintergrund (z. B. Führungskräfte LG 2.2 in der Erstverwendung) können den Vorteil haben, sich über ähnlichen Herausforderungen kollegial zu beraten.
5.3 Ablauf
5.3.1 Vermittlung der Methode – prinzipielle Vorgehensweise
Zur fachlichen Einführung wird einer interessierten Gruppe die Methode der Kollegialen Beratung in einer eintägigen Veranstaltung durch die örtliche Stelle für Führungskräfteberatung vermittelt. Nach der theoretischen Vorstellung der Methode, der verschiedenen Rollen sowie der Beratungsphasen wird im zweiten Teil der Veranstaltung anhand realer Anliegen der Teilnehmenden die Methode praktisch geübt. Nach dieser Einführungsveranstaltung arbeitet die Gruppe selbstorganisiert und autonom mit dieser Methode weiter. Zur Unterstützung werden ihr durch die Polizeibehörden ein Arbeitsraum und -materialien zur Verfügung gestellt. Auf Wunsch können die selbst-organisierten Treffen der Gruppe niederfrequent durch eine Führungskräfteberaterin/einen Führungskräfteberater begleitet werden. Termine für die Einführungsveranstaltung Kollegiale Beratung werden von den Führungskräfteberaterinnen und -beratern mit den Gruppenmitgliedern abgestimmt.
5.3.2 Phasen Bei der Kollegialen Beratung wird eine Person aus der Gruppe („Fallgebende“) von den anderen Mitgliedern in Bezug auf eine konkrete, berufsbezogene Situation („Fall“) beraten. Hierzu übernehmen die Teilnehmenden verschiedene Rollen. Zu Beginn jeder Zusammenkunft wird vereinbart, wer aus der Gruppe ein Anliegen vorträgt und wer die Gruppe moderierend durch den Beratungsprozess führt. Alle anderen Mitglieder übernehmen die Rolle der Beraterinnen und Berater. Diese „Kern“-Rollen sind immer zu besetzen. Darüber hinaus gibt es weitere Aufgaben, die zusätzlich vergeben werden können, z. B. Schriftführung oder Prozessbeobachtung. Nach der Vergabe der Rollen bzw. bei der Vergabe der Rolle der/des Fallgebenden wird vereinbart, wie viele Anliegen („Fälle“) und in welcher Reihenfolge im jeweiligen Treffen bearbeitet werden. Es empfehlt sich in Abhängigkeit der Komplexität ein bis drei Fälle pro Treffen zu bearbeiten. Die Anzahl und Komplexität sowie die aktuelle berufliche Situation der Gruppenmitglieder bestimmen den Zeitrahmen für das jeweilige Treffen, wobei für die kollegiale Beratung selbst 2,5 Stunden nicht überschritten werden sollten. Danach stellt die/der (erste) Fallgebende ihr/sein Anliegen vor, um allen Gruppenmitgliedern den gleichen Informationsstand zu ermöglichen. Nach Schilderung des Anliegens wird die sogenannte Schlüsselfrage der/des Fallgebenden erarbeitet. Die/Der Moderator kann bei Bedarf zur Klärung der Schlüsselfrage der/des Fallgebenden durch Fragen beitragen. Anschließend können die Beratenden Verständnisfragen stellen. Es folgt die Diskussion der Beratenden (bezogen auf die Schlüsselfrage). Die Beratenden können bei der Diskussion Ideen einbringen, auf die Schlüsselfrage reflektieren und/oder Lösungsvorschläge in die Diskussion einbringen. Die Beiträge aus der Diskussion der Beratenden werden für alle sichtbar schriftlich festgehalten (z. B. Flipchart). Eine Auswahl und Anwendung einer Methode zur Ideengenerierung kann in dieser Phase – in Abhängigkeit des Inhalts des Anliegens – eine sinnvolle Ergänzung sein. Nach Abschluss der Diskussion der Beratenden gibt die fallgebende Person der Gruppe eine Rückmeldung, was ihr/ihm von den erarbeiteten Ideen und Vorschlägen sofort angesprochen hat und/oder was ihr/ihm durch die Diskussion in Bezug auf die Schlüsselfrage klargeworden ist. Nachdem die/der Fallgebende die Möglichkeit hatte, der Gruppe eine Rückmeldung zu geben, erfolgt eine Prozessreflexion. Hier haben alle Rollentragenden die Möglichkeit den Beratungsprozess zu reflektieren. Wenn mehrere Anliegen im Treffen beraten werden, dann wiederholen sich die beschriebenen Phasen, beginnend mit der Rollenvergabe und Darstellung des Anliegens der/des zweiten (dann ggf. dritten) Fallgebenden. Nach der Prozessreflexion werden die Rollen aufgelöst und nach der letzten Fallberatung bzw. Prozessreflexion die Kollegiale Beratung des Treffens beendet.
In der Regel wird Zeit benötigt, um über die Reflexionen und Ideen der Gruppe nochmal in Ruhe nachzudenken. Ziel ist es, aus der Beratung eigene Lösungen zu entwickeln und umzusetzen. Anschließend wird im Rahmen einer weiteren Gruppensitzung berichtet, welche Lösungsvorschläge umgesetzt wurden.
5.3.3 Unterstützung bei der Umsetzung der Methode in den Polizeibehörden
Die jeweiligen Gruppen organisieren nach erfolgter Einführung in das Instrument der Kollegialen Beratung die Gruppentermine eigenverantwortlich. Die Führungskräfteberaterinnen und Führungskräfteberater unterstützen im ersten Jahr aktiv hinsichtlich Terminplanung, Raumbuchung, Bereitstellung von Arbeitsmaterialien etc. Eine fachliche Begleitung der Gruppentermine durch die örtliche Führungskräfteberatung ist nicht mehr vorgesehen, kann bei Bedarf jedoch angefragt und organisiert werden.
6. Qualitätssicherung und Evaluation des Konzeptes der Kollegialen Beratung der Polizei NRW Neben der individuellen Betrachtung jeder Maßnahme der Kollegialen Beratung wird das grundlegende Konzept dieses Führungsberatungsinstruments in der Polizei NRW einer fortlaufenden Evaluation unterzogen. Ziel der Evaluation ist, die Durchführung, den Nutzen und das Konzept als Ganzes zu untersuchen und den Effekt auf die polizeiliche Führungsarbeit abzuleiten, um anschließend Optimierungen vornehmen zu können.
Dabei wird das Konzept aus Sicht der
· Führungskräfte (z. B. im Hinblick auf die persönliche Zielerfüllung, kurz- und langfristige Veränderungen und/oder subjektive Zufriedenheit),
· Führungskräfteberaterinnen und -berater (z. B. im Hinblick auf die Rahmenbedingungen, aber auch des Zielerreichungsgrades der Führungskräfte aus dem professionellem Blickwinkel),
· Organisation der Polizei NRW und zwar im Hinblick auf den Effekt für die Organisation evaluiert.
Das kontinuierliche Sicherstellen der Qualität der einzelnen Beratungsprozesse ist ebenfalls Bestandteil des Konzeptes und beginnt mit der Definition von Standards in Bezug auf die Beratungsinstrumente und Qualifikation der Führungskräfteberaterinnen und Führungskräfteberater sowie des Beratungsprozesses. Die Erfassung von Kennzahlen8 gehört ebenso zur Qualitätssicherung wie die Durchführung von qualitativen Analysen. Mindeststandards für die Vermittlung der Methode sowie in der niederfrequenten Begleitung der Gruppen sind durch die Zentralstelle für Führungs- und Führungsberatungsinstrumente (ZFüFBI) beim LAFP NRW landeseinheitlich definiert (Qualitätssicherung). Die Festsetzung und Einhaltung der Mindeststandards ist durch die ZFüFBI sichergestellt (Fachaufsicht).
7. Öffentlichkeitsarbeit
Kollegiale Beratung soll durch die Führungskräfte der Polizei NRW als konstruktive Methode der persönlichen, sozialen und methodischen Entwicklung und Problemlösung wahrgenommen und von Anbeginn mit positiven Aspekten der Organisation verknüpft werden. Zur Erreichung der vorstehend benannten Ziele sind Führungskräfte der Polizei NRW über das Angebot Kollegiale Beratung umfassend und kontinuierlich zu informieren. Öffentlichkeitsarbeit wird gezielt zur Förderung eines grundsätzlichen Umdenkens, zur Reduktion der Hemmschwellen der Inanspruchnahme und zur Etablierung der Methode als Standard zur Professionalisierung von Führung eingesetzt. Im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit sind folgende Maßnahmen vorgesehen: · Informationstransfer in die Behörden durch das Change-Team Führungsstrategie 2.0.
· Vorstellung des Instruments der Kollegialen Beratung im Rahmen der zentralen Fortbildungsveranstaltungen für Führungskräfte durch das LAFP NRW.
· Bereitstellung von Informationen zum Instrument im Intranet der Polizei NRW durch die Führungskräfteberatenden der in § 4 KHSt-VO genannten KPB und das LAFP NRW.
· Vorstellung des Instruments auf Führungskräftetagungen durch die Führungskräfteberatenden in den Polizeibehörden.
· Veröffentlichungen in den Medien der Polizei NRW durch das LAFP NRW.
· Beratungs-Empfehlungen als Bestandteil von Mitarbeiter-, Förder- und Kritikgesprächen sowie als Ausfluss eines (mehrdimensionalen) Führungsfeedbacks durch alle Führungskräfte der Polizei NRW.
8. Organisation und Zuständigkeit
8.1 Zuständigkeiten des LAFP NRW
Die ZFüFBI des LAFP NRW ist gesamtverantwortlich für
· die Evaluation des Instruments in Zusammenarbeit mit der Zentralstelle Evaluation des LKA NRW,
· die Koordination, Fortentwicklung und das Controlling des Instruments der Kollegialen Beratung sowie für
· die Fachaufsicht.
Die Führungskräfteberaterinnen und Führungskräfteberater der ZFüFBI des LAFP NRW beraten die Führungskräfte der Abteilung 4 des IM NRW und die Führungskräfte der LOB hinsichtlich der Nutzung des Instruments Kollegiale Beratung und sind in diesem Rahmen zuständig für
· die regelmäßige Durchführung von Informations- und Einführungsveranstaltungen,
· die jährliche Bedarfs- und Interessensabfrage,
· die Unterstützung von Führungskräften bei der Gruppenfindung,
· die Betreuung von neugebildeten Gruppen,
· die niederfrequente Begleitung bestehender Gruppen,
· die Bereitstellung von Räumlichkeiten, Materialien zur Umsetzung der Methode (z. B. Moderationsmaterial) sowie
· die Öffentlichkeitsarbeit in ihrem Zuständigkeitsbereich.
8.2 Zuständigkeiten der in § 4 KHSt-VO genannten Kreispolizeibehörden
Die Führungskräfteberaterinnen und -berater in den Behörden gemäß § 4 KHSt-VO sind in den ihnen zugeordneten KPB zuständig für
· die regelmäßige Durchführung von Informations- und Einführungsveranstaltungen,
· die jährliche Bedarfs- und Interessensabfrage,
· die Unterstützung von Führungskräften bei der Gruppenfindung,
· die Betreuung von neugebildeten Gruppen,
· die niederfrequente Begleitung bestehender Gruppen,
· die Bereitstellung von Örtlichkeiten und Materialien zur Umsetzung der Kollegialen Beratung sowie
· die Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit in ihrem Zuständigkeitsbereich.
8.3 Zuständigkeitsausnahmen
Mit zunehmendem Bekanntheitsgrad der Beratungsangebote für Führungskräfte ist eine Steigerung der Nachfrage zu erwarten, die zunächst mit den Führungskräfteberaterinnen und -beratern im eigenen Zuständigkeitsbereich gedeckt werden soll. Im Falle von personellen und/oder zeitlichen Engpässen können sich Führungskräfteberaterinnen und -berater der KPB bzw. der ZFüFBI des LAFP NRW durch die freiwillige Übernahme von Beratungsprozessen zeitlich befristet gegenseitig unterstützen. Diese Unterstützungsleistungen müssen mit den dienstlichen Anforderungen ihrer Dienststelle vereinbar sein. In Absprache mit der ZFüFBI des LAFP NRW sind darüber hinaus in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von der grundsätzlichen Zuständigkeit gemäß Abschnitt 8.1 und 8.2 möglich.
9. Fazit
Kollegiale Beratung ist ein personenbezogenes, standardisiertes und lösungsorientiertes Beratungsinstrument, das auf den Austausch von Führungskräften als Kolleginnen und Kollegen baut und sofortige Lösungen und Handlungsoptionen für die fallgebende Führungskraft liefern kann. Das Instrument setzt die Offenheit und Kooperationsfähigkeit der Mitglieder der Kollegialen Beratungsgruppe voraus. Kollegiale Beratung trägt zur Vertiefung der Kompetenzen aller Gruppenmitglieder und zur Erweiterung des Wissens und der Fähigkeiten jedes einzelnen bei. Die gemeinsame Betrachtung eines Anliegens kann zu neuartigen Blickwinkeln führen und die Zusammenarbeit sowie die Netzwerkbildung zwischen Führungskräften in der Polizei NRW fördern.
Fußnoten: Für die Audiofassung haben wir uns entschieden, auf Fußnoten weitestgehend zu verzichten. Zu finden sind alle Literaturhinweise, Querverweise und Quellenangaben vollständig in der schriftlichen Fassung.
Abbildungen: Abbildungen sind nur in der schriftlichen Fassung zu finden:
Anlagen: Zu einigen Themen gibt es zusätzliche Anlagen z.B. Informationsbögen oder Vorlagen für Vereinbarungen. Diese sind nur in der schriftlichen Fassung zu finden.
Die schriftliche Fassung können Sie hier aufrufen.